Muss ich bei 2 PV Anlagen (unterschiedliche Orte) auch 2 Umsatzsteuermeldungen mit unterschiedlichen Steuernummern abgeben?
Umsatzsteuer
- Siegbell
- Erledigt
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Hallo,
Wenn Sie jeweils der Unternehmer der beiden Anlagen sind, dann wird die Umsatzsteuer, unter Ihnen als Unternehmer, konsolidiert. Ergo es wird nur einer Erklärung abgegeben. Nach §21 (1) S.1 AO ist sie da abzugeben von wo aus Sie diese zwei verwalten/betreiben.
VG