Verstehe meine Vorabpauschale nicht

  • Hallo Forum,


    vor wenigen Tagen kam meine Bescheinigung der Vorabpauschale bei mir im Postfach an.

    Grundsätzlich habe ich das Thema eigentlich ganz gut verstanden, kann den Betrag jetzt aber doch nicht ganz nachvollziehen.


    grundsätzliches:

    - der ETF ist thesaurierend,

    - Wird monatlich im Sparplan bespart

    - Beginn Sparplan und erstmalige Zahlung September 2020


    Der "Jahreswert Vorabpauschale pro Stück 2020" wird mit 0,0295 angegeben. Das kann ich noch gut nachvollziehen:

    ETF-Kurs zu Beginn des Jahres 2020 lag. bei ca. 60,00€ (x 0,07% Basiszins x 0,7) = 0,0294


    Weiter ist lediglich folgendes angegeben: "Investmentertrag für 2020 vor Teilfreistellung" = 0,09€


    Steuerlich abgezogen wurde dann (nach Teilfreistellung) 0,07€ von meinem Sparerpauschbetrag.

    Näheres wurde nicht dargestellt.



    Bei dem Betrag will ich zwar keine Erbsen zählen, aber ich möchte es gerne einmal nachvollzogen haben:


    Es ist ja so, dass ich meine monatlich gekauften Anteile zeitanteilig multiplizieren muss.


    Anzahl Anteile Zukauf September x 0,0295 x 4/12

    Anzahl Anteile Zukauf Oktober x 0,0295 x 3/12

    Anzahl Anteile Zukauf November x 0,0295 x 2/12

    Anzahl Anteile Zukauf Dezember x 0,0295 x 1/12


    Wenn ich das durchrechne komme ich auf etwas mehr als 0,09€ - allerdings - muss man diese ja noch mit 26,375 % Steuerabzug verrechnen. Dann komme ich auf 0,025€ und nach Teilfreistellung (x 0,7) nur auf 0,017€


    Was mache ich hier falsch? Habe ich etwas in meiner Berechnung vergessen? Alle rechenbeispiele die ich gefunden habe, beziehen sich immer aufs ganze Jahr und selten auf einen Sparplan.



    Vielen Dank im Voraus für einen hilfreichen Hinweis.

  • Ein ganz grundsätzlicher Fehler ist, dass die 801€ sich auf den steuerpflichtigen Ertrag beziehen und nicht auf die Steuer. Wenn der steuerpflichtige Ertrag 9,xx Cent war und 30% TFS gilt dann wird der FSA auch mit 6-7 Cent belastet.


    Ansonsten ist Dein Rechenweg richtig. Ich vermute Rundungen der Einzelpositionen hinter der Abweichung, Du hast wahrscheinlich die Gesamtsumme gerundet.

  • Ein ganz grundsätzlicher Fehler ist, dass die 801€ sich auf den steuerpflichtigen Ertrag beziehen und nicht auf die Steuer. Wenn der steuerpflichtige Ertrag 9,xx Cent war und 30% TFS gilt dann wird der FSA auch mit 6-7 Cent belastet.


    Ansonsten ist Dein Rechenweg richtig. Ich vermute Rundungen der Einzelpositionen hinter der Abweichung, Du hast wahrscheinlich die Gesamtsumme gerundet.

    Stimmt.


    Nur verstehe ich dann die folgende Stelle nicht ganz:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Bei ca. Min. 7 sagt Saidi, dass die 11,24€ Steuern in aller Regel vom Freistellungsauftrag abgefangen werden können.

    Diese 11,24 sind ja in dem Rechenbeispiel die Steuer und nicht der steuerpflichtige Ertrag.


    Vielleicht hab ich die Stelle aber nur falsch interpretiert?

  • Nah dran. Der FSA sagt: Du darfst max 801 Euro steuerfreie Erträge (zB Ausschüttungen oder Vorabpauschalen, beides nach Teilfreistellung, erhalten) beziehen.


    Dein FSA wurde nun mit 7ct belastet (sprich verringert, ohne dass Du etwas zahlen musstest). Ohne FSA hättest Du 7ct x 26.xx% = 2 ct Steuern zahlen müssen. Klar?

  • Ja, vielen Dank nun müsste es klar sein.


    Ganz verstehe ich allerdings die geringe Abweichung noch nicht. Die Anteile habe ich nochmal ungerundet berechnet.

    Und bei meinem zweiten ETF habe ich das ganze auch mal genau gleich berechnet und ich komme sogar auf gut 4ct statt ausgewiesene 3ct (vor Teilfreistellung, und auch 3ct nach Teilfreistellung).

    Wie gesagt ich will keine Erbsen zählen, nur sicher gehen, ob doch nicht irgendwo ein fehler darin steckt.

  • Als Bewertungskriterium wird Primär (was bei Aktien-ETF in „Immer“ umgedeutet werden kann) der erste Preis für den ETF genommen, den die KAG ausgibt – im aktuellen Fall der erste Wert für 2020. (KAG=Kapitalanlagegesellschaft, also die, die den ETF aufgelegt haben). Leider wird man bei der KGA nicht immer fündig, was den Preis aus der Vergangenheit betrifft.


    Solange die KGA die historischen Werte als Dollarpreise ausgibt, muss man sich noch den passenden Umrechnungskurs der Bundesbank/Europäischen Zentralbank für den Jahresanfang beschaffen. Der war am 1.1.2020 = 1,1193


    Das mit dem ersten Kurs im Jahr trifft auch für unterjährige Käufe zu. Und auch wenn der ETF ganz frisch im laufenden Jahr (2020) aufgelegt wurde, zählt der erste Preis der KGA aus 2020 - nur das der Preis dann nicht vom Jahresanfang ist.


    Wichtig zu wissen: Der „erste“ Wert den die KGA ausgibt ist nicht gleichbedeutend mit dem letzten Kurs (im angefragten Beispiel der aus 2019), den der Broker in der Jahresaufstellung mitteilt. Aber auch nicht mit dem ersten Börsenpreis im neuen Jahr. Es gibt hier tatsächlich Differenzen.


    Solange man mit dem Wert der KGA die Vorabpauschale berechnet, hat eine Punktlandung.


    Wie der Wert der bei Vorabpauschale pro Anteil zu werten ist …. Egal bei welchem ETF ich auch immer wie rechne, es ergeben sich immer Rundungsdifferenzen zum „ersten“ Kurs. Da sollte man sicher mal die Bank fragen, wie die auf den Einzelwert kommt – ob die möglicherweise anders rundet oder die Nachkommastellen abweichend abschneidet.

  • Ich hab letztens mit dem Kundenservice meiner Deoptführenden Bank telefoniert und bei der Gelegenheit auch gefragt, was unter "Vorabpauschale pro Anteil x,xxxxxxxx EUR" zu verstehen ist und wie sich der Wert berechnet. Mir wurde dazu eine schriftliche Antwort zugesichert.


    Hier der entsprechende Ausschnitt aus der Antwort:

    ***

    Die Vorabpauschale ist die Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung. Der Basisertrag = 70 % des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres.


    Tatsächlich bekommen wir diesen Betrag der Vorabpauschale bereits berechnet geliefert. Diese erledig zentral der bankenweite Informationsdienst WM Daten und wir übernehmen diesen Wert ungeprüft.

    ***

    Aha. Unter dem Strich bin ich zwar nicht schlauer als vorher, weiß jetzt aber, was die Bank macht...;)