Angabe Wohnfläche bei Wohngebäudeversicherung

  • Hallo Zusammen,


    ich besitze ein Einfamilienhaus in dem wir im EG wohnen und es noch ein Dachgeschoss gibt, welches allerdings noch nicht ausgebaut ist.
    Das DG hat aktuell einen Estrichboden, ist isoliert aber es existieren noch keine Wände.

    Meine Frage ist jetzt, muss die Fläche des Dachgeschosses auch in die Gesamtwohnfläche einberechnet werden?


    Das EG hat eine Wohnfläche von ca. 110m² und das Dachgeschoss ca. 100m². Was für eine Wohnfläche sollte ich hier jetzt versichern, damit ich im Fall der Fälle nicht unterversichert bin und wieder ein Haus in der Größenordnung aufbauen kann?

    Mich verunsichert, dass ein Teil der Versicherungsvertreter sagen, dass DG muss nicht mit einberechnet werden und andere sagen das gehört mit rein, damit ich auch wieder ein Haus mit den ca. 210m² Fläche bekommen würde.
    Für mich persönlich klingt der zweite Fall eigentlich plausibel, macht die Versicherung aber auch wesentlich teurer. :|


    Kann mir hier jemand weiterhelfen? :)

  • Hi Ricky,


    als Laie würde ich jetzt mal sagen, das ein Dachgeschoss, egal in welchem Zustand, Teil des Wohngebäudes ist.

    Jetzt liegt es an dir zu entscheiden, ob der Wert des Dachgeschosses ähnlich hoch wie der Rest des Gebäudes zu sehen ist, dann gibst du die Fläche an, oder ob du der Wert eher gering ist dann lässt du sie weg.


    Gruß TradeAttack

  • Hallo Ricky,

    Kann hier keiner helfen?

    Die bitter Wahrheit ist, nein. Da müssen Sie sich selber helfen. Jede Versicherungsgesellschaft verwendet ihre eigene Definition der Wohnfläche, z.B. was ist ein Wohnraum und was nicht. Da müssen Sie in den Tiefen der Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft nachsuchen.


    Ihnen geht es ja vermutlich um eine Wohngebäudeversicherung. Wie die jeweilige Gesellschaft ein halb ausgebautes Dachgeschoss bewertet, müssten Sie bzw. Ihr Vermittler direkt bei der Gesellschaft erfragen (und auch schriftlich geben lassen!). Vielleicht ist es in Ihrem Fall auch sinnvoller, auf das Modell mit gleitendem Neuwert zu wechseln, wenn Sie den Neuwert halbwegs zutreffend bestimmen können.

    Für mich persönlich klingt der zweite Fall eigentlich plausibel, macht die Versicherung aber auch wesentlich teurer.

    Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Aber wie gesagt, Ihr Fall schreit nach einer individuellen Lösung. Da zeigt sich, was der Versicherungsvertreter wert ist.


    Gruß Pumphut

  • Wenn im EG 110 qm sind, hat das OG keine 100 qm. Dachschrägen (Standhöhe) sind zu berücksichtigen. Wenn ich nicht plane das OG bewohnbar zu machen, nehme ich es raus. Wenn ich es als Wohnfläche nutzen will, berechne ich die Wohnfläche und nehme es rein. Wo ist das Problem?

  • Es waar doch schon gesagt - jeder Versicherer und jedes Produkt definiert die Bestimmung der Tarifierungsgrundlagen im Tarif!

    Im Zweifel fragt man den Versicherer - und wenn es ein Versicherungsvertreter ist, soll er es in der Beratungsdokumentation ausdrücklich bestätigen.

    Es gibt keine allgemeingültig Regelung!