Liebe Community,
ich habe eine Frage: Wie verhält es sich mit der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer, wenn man aus der Kirche austritt?
- Ich habe schon herausgefunden, dass die Banken nur am 31.08. den Status für das Folgejahr anpasst. Wenn man zu März austritt, zahlt man also das gesamte laufende Jahr noch Kirchensteuer. Korrekt? Die könnte man sich dann über die Steuererklärung zurückholen? Und ab dem Folgejahr ist dann alles automatisch korrekt?
- Es gibt keine Möglichkeit das Szenario unter 1. zu beschleunigen, z.B. indem man die Änderung selbstständig an die Bank meldet oder eine manuelle Abfrage anfordert?
- Angenommen man investiert in einen thesaurierenden ETF und tritt während der Spar- und Haltedauer aus der Kirche aus. Wird die Abgeltungssteuer bei Verkauf dann anteilig berechnet? Oder ist nur das Verkaufsjahr ausschlaggebend - und ob man da Kirchenmitglied ist oder nicht?
Vielen Dank!