Gemeinsamer Freistellungsauftrag

  • Hallo liebe FT-Forum-Mitglieder,

    ich habe eine Frage zum gemeinsamen Freistellungsauftrag.


    Wir sind verheiratet und haben momentan noch keinen gemeinsamen FSA.

    Meine Frau besitzt ein klassisches ETF-Depot mit 2 weltweiten ETFs. Ich ebenso, zusätzlich aber auch ein weiteres Depot mit Einzelaktien.


    Zum Verständnis:

    1. Reicht es wenn wir bei unseren Brokern den gemeinsamen FSA auswählen? Oder muss er vorher beim Finanzamt "beantragt" werden?


    2. Können wir dann die 1.602 € frei auf unsere drei Broker verteilen?


    3. Gibt es eine grobe Faustregel, wieviel FSA für ein ETF-Depot mit zwei weltweiten ETFs (ca. 15.000 €), das auch erstmal weiterläuft, ohne das etwas entnommen wird, Sinn macht?


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • zu1) mM nach reicht es, bei dem jeweiligen Broker den FSA aufgeteilt anzugeben (aber gemeinsame Steuernummer angeben)


    zu2) insgesamt dürfen alle FSA die 1602€ nicht übersteigen


    zu3) Saidi rät z.B. bei Tagesgeld max. zu 100€, ansonsten nach Gusto verteilen (meine Meinung)

  • Hallo aloha , willkommen im Finanztip-Forum.


    Solange ihr zusammen veranlagt seid ist die Antwort zu 1 ja / nein und 2 ja.


    Zu 3: Wenn ausschüttend dann schauen was so kommt, üblich so 2,5%, das wären bei 30% TFS 15.000 * 0,025 * 0,7 = 263 € Mindestbetrag, tendenziell etwas höher für Zuwachs und positive Schwankungen. Bei Thesaurierer müsste die VAP schon durch sein, da die für dieses Jahr, die Anfang 2022 erhoben wird, Null ist wäre da im Grunde nichts notwendig.