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Unterhalt

  • Traude
  • 24. Januar 2021
  • Traude
    Beiträge
    3
    • 24. Januar 2021
    • #1

    Beide Elternteile - getrennt lebend - erhalten Harz IV. Der 22jährige Sohn lebt beim Vater. Die Großmutter möchte für den Enkel ein Sparbuch anlegen. Kann vom dem Sparbuch Geld für den Unterhalt der Eltern eingezogen werden?

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  • TradeAttack
    Schatzmeister:in
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    233
    • 24. Januar 2021
    • #2

    Hallo Traude,


    ich meine mich erinnern zu können, das gewisse Freibeträge nicht angetastet werden dürfen. Außerdem muss das jährliche Bruttoeinkommen über 100k liegen damit überhaupt eine Pflicht entstehen könnte, die Eltern zu unterstützen.


    Gruß TradeAttack

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    Uwe Vinke
    Schatzmeister:in
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    213
    • 24. Januar 2021
    • #3

    Der Sohn lebt beim Vater, somit liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Der Freibetrag an Guthaben der Bedarfsgemeinschaft ist im Sozialgesetz geregelt.


    "Bei Familien bzw. einer Bedarfsgemeinschaft: Beim Bezug von ALG 2 ist das Sparguthaben der Kinder durch einen Freibetrag von 3.100 Euro plus 750 Euro geschützt. Übersteigt das angesparte Geld diese Summe, so ist das Kind nicht mehr hilfebedürftig und es hat keinen weiteren Anspruch auf ALG 2 bzw. Sozialgeld."

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  • Traude
    Beiträge
    3
    • 24. Januar 2021
    • #4

    Vielen Dank für die Info und einen schönen Abend

    Gruß Traude

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  • Giskard
    Schatzmeister:in
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    1
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    103
    • 24. Januar 2021
    • #5

    In diesem Zusammenhang ist noch zu beachten, dass alles, was während des Bedarfszeitraumes zufließt, Einkommen ist und als solches angerechnet würde. Der o. g. Vermögensfreibetrag greift nur für Werte, die vor Beginn eines Bedarfszeitraumes schon da waren.

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  • Traude
    Beiträge
    3
    • 24. Januar 2021
    • #6

    Vielen Dank und einen schönen Abend

    Traude:)

    • Zitieren

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Schlagworte

  • Eltern HarzIV
  • Sparbuch für Enkel
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