1. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  • Anmelden oder registrieren

    Anmeldung

    Kennwort vergessen

    Registrierung

    Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

    Benutzerkonto erstellen
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. Finanztip Forum
  2. Finanztip
  3. Allgemeines

Unterhalt

  • Traude
  • 24. Januar 2021
  • Traude
    Beiträge
    3
    • 24. Januar 2021
    • #1

    Beide Elternteile - getrennt lebend - erhalten Harz IV. Der 22jährige Sohn lebt beim Vater. Die Großmutter möchte für den Enkel ein Sparbuch anlegen. Kann vom dem Sparbuch Geld für den Unterhalt der Eltern eingezogen werden?

    • Inhalt melden
    • Zitieren
  • Online
    TradeAttack
    Schatzmeister/in
    Reaktionen
    56
    Beiträge
    186
    • 24. Januar 2021
    • #2

    Hallo Traude,


    ich meine mich erinnern zu können, das gewisse Freibeträge nicht angetastet werden dürfen. Außerdem muss das jährliche Bruttoeinkommen über 100k liegen damit überhaupt eine Pflicht entstehen könnte, die Eltern zu unterstützen.


    Gruß TradeAttack

    • Inhalt melden
    • Zitieren
  • Uwe Vinke
    Schatzmeister/in
    Reaktionen
    33
    Beiträge
    110
    • 24. Januar 2021
    • #3

    Der Sohn lebt beim Vater, somit liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Der Freibetrag an Guthaben der Bedarfsgemeinschaft ist im Sozialgesetz geregelt.


    "Bei Familien bzw. einer Bedarfsgemeinschaft: Beim Bezug von ALG 2 ist das Sparguthaben der Kinder durch einen Freibetrag von 3.100 Euro plus 750 Euro geschützt. Übersteigt das angesparte Geld diese Summe, so ist das Kind nicht mehr hilfebedürftig und es hat keinen weiteren Anspruch auf ALG 2 bzw. Sozialgeld."

    • Inhalt melden
    • Zitieren
  • Traude
    Beiträge
    3
    • 24. Januar 2021
    • #4

    Vielen Dank für die Info und einen schönen Abend

    Gruß Traude

    • Inhalt melden
    • Zitieren
  • Giskard
    Sparfuchs
    Reaktionen
    11
    Beiträge
    57
    • 24. Januar 2021
    • #5

    In diesem Zusammenhang ist noch zu beachten, dass alles, was während des Bedarfszeitraumes zufließt, Einkommen ist und als solches angerechnet würde. Der o. g. Vermögensfreibetrag greift nur für Werte, die vor Beginn eines Bedarfszeitraumes schon da waren.

    • Inhalt melden
    • Zitieren
  • Traude
    Beiträge
    3
    • 24. Januar 2021
    • #6

    Vielen Dank und einen schönen Abend

    Traude:)

    • Inhalt melden
    • Zitieren

Teilen

  • Facebook
  • Twitter
  • Reddit
  • LinkedIn
  • Pinterest

Ähnliche Themen

  • Ich bin Alien Papa mit 2 Kinder

    • Serkan1989
    • 6. Januar 2021
    • Geldanlage
  • Lohnsteuer

    • Ivonne
    • 29. Dezember 2020
    • Steuern sparen
  • Kindesunterhalt als Altersrentenbezieher

    • Ladag
    • 26. Dezember 2020
    • Altersvorsorge

Schlagworte

  • Eltern HarzIV
  • Sparbuch für Enkel
  1. Leitfaden
  2. Datenschutzerklärung
  1. Finanztip
  2. Finanztip Schule
  3. Finanztip Stiftung
  1. Newsletter
  2. Über Finanztip
  3. Impressum
  1. Navigation
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Forum
    1. Unerledigte Themen
  4. Suche
  5. Optionen
  6. Aktueller Ort
  7. Finanztip Forum
  8. Finanztip
  9. Allgemeines
  1. Benutzer-Menü
  2. Anmeldung
  3. Registrierung
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen Schließen