Restschuldversicherung zurückfordern

  • sehr gut Oli.
    Ich nehme an die € 2.200 ist nur der Beitrag den du zahlen musstest. Wäre also angebracht noch die Zinsen
    die darauf berechnet wurden und von dir gezahlt wurden wie auch die Nutzungsentschädigung anzufordern.
    Das die Bank ohne Enwände diese Gelder an dich erstattet hat ist schon ein Hammer.
    Und so kulant ist wohl keine Bank.
    Viel Erfolg bei den nächsten Schritten.

  • sehr gut Oli.
    Ich nehme an die € 2.200 ist nur der Beitrag den du zahlen musstest. Wäre also angebracht noch die Zinsen
    die darauf berechnet wurden und von dir gezahlt wurden wie auch die Nutzungsentschädigung anzufordern.
    Das die Bank ohne Enwände diese Gelder an dich erstattet hat ist schon ein Hammer.
    Und so kulant ist wohl keine Bank.
    Viel Erfolg bei den nächsten Schritten.


    Das ist der nächste Schritt. habe ja beim Widerrufs eine Neuberechnung gefordert... was nicht geschehen ist.
    Und die RSV Beträge wurden ja nuuur aus KULANZ gezahlt. Sie werden wohl wissen das ihre Widerrufsbelehrungen nicht Wasserdicht sind.
    Ich bleibe dran und werde berichten.


    PS: Wenn ich daran denke wieviel fehlerhafte Verträge es gibt und die Leute gar nicht wissen was sie zurückfordern könnten......

  • katta,
    wenn du aber den Widerruf an die Bank nach dem Abschluß der Rechtschutzsversicherung geschickt hast und die Bank
    dein Widerruf abgeleht hast kannst du doch deine RSV in Anspruch nehmen.
    Es wurde dieses Thema hier schon diskutiert.
    Der Schadenfall liegt nicht bei Darlehenantrag sondern bei der Ablehnung der Bank.

  • Das war das erste schreiben.... ich bin am hin und her überlegen. Recht Schutz wurde leider erst später abgeschlossen... Denke dritter Brief und parallel kosten Anfrage Anwalt und Vertrags wert check...



    Wenn ich mir die Antwort der Bank ansehe, habe ich den Eindruck, dass du nicht den Kreditvertrag sondern die RSV widerrufen hast.
    Kann das so sein?

  • katta,
    sehe mein Eintrag vor 16 Stunden und lass dich vom Rechtsanwalt beraten.
    Er beantragt auch eine Deckung bei deiner Rechtsschutzversicherung.
    Wenn dein Darlehen und die Versicherung ein verbundene Geschäft ist und du nicht darauf in der Widerrufsbelehrung hingewiesen wurdest kannst du die Restschuldversicherung widerrufen, das Darlehen musst du dann zurückzahlen, allerdings mit marküblichen Zinsen von damalls.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte mich auf Grund der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in meinen 2003er und 2007er CITIBANK Verträgen schon auf einen Geldregen gefreut.


    Nach intensiven Nachforschnungen im Netz bin ich allerdings auf das Thema: VERWIRKUNG gestoßen.


    D.h. wohl, dass Banken keine Rückabwicklung oder Auszahlungen mehr tätigen müssen, wenn eine lange Zeitspanne (Definition unklar) zwischen Vertragsende resp. Ablösung des Kredites bis heute (2015) besteht.


    Ich habe einen Link gefunden wo das Thema näher beschrieben wird. Ist das jetzt nur Panikmache oder hat der eine oder andere User schon Erfahrungen damit gemacht ?


    Ich dachte alle 2002 - 2010 Verträge würden in den "Genuss" einer Rückabwicklung kommen. Egal wann abbezahlt.


    Danke für eine Info.


    http://www.anwalt.de/rechtstip…tungsentgelte_064515.html

  • Nachdem Santander abgelehnt hat und ich ein zweites Schreiben hin geschickt habe hatte ich letzte Woche den Betrag der RSV auf meinem Konto (397.-) aus KULANZ.
    Aber weder eine Neuberechnung noch sonst was.
    Gleichzeitig mit diesem Schreiben habe ich für den zweiten abgelösten Kredit wo die Widerrufsbelehrung auch falsch ist Widerrufen.
    Darauf bis jetzt keine Reaktion. Handelt sich ja auch um 2200.-.
    Werde weiter berichten.


    Habe meinen zweiten Darlehnsvertrag der abgelöst ist Widerrufen.
    Schreiben von Santander.... Das Vorstandsteam wird es prüfen und unaufgefordert auf mich zu kommen.


    Na dann warten wir mal wieder ab.....
    Beim ersten den ich Widerrufen habe wurde mir die RSV erstattet. Hier werden sie versuchen Wellen zu machen da diese 5x so hoch ist.


    Ich werde weiter berichten.


    So.... Vom zweiten Vertrag den ich Widerrufen habe wurde mir auch die RSV überwiesen. Immerhin 2200 Euro.
    Kurz danach kam ein Brief das dies auch auf Kulanz geschehen ist. Von einer Neuberechnung aber keine Spur. Werde sie darauf hin noch einmal anstossen. Lasse mir jetzt noch den aktuellen Vertrag überprüfen... Denke aber das dort die Widerrufsbelehrungen korrekt sind.


    Also dran bleiben LEUTE.....


    Hallo @all, melde mich jetzt auch mal wieder, war ja eine weile mit den Bearbeitungsgebühren beschäftigt, habe alles erstattet bekommen, ganz ohne Anwalt :thumbup:
    Nun meine Frage an Oli, waren die Kredite schon abgelöst oder umgeschuldet und war das die gesamte RSV oder nur noch Anteilig, bin auch bei der Santander und dein Fall lässt mich hoffen das ich es auch wieder ohne Anwalt schaffe?! Meine beiden Kredite sind aus dem Jahr 2011 u. 2012, wurden aber jetzt umgeschuldet! Aus welchem Jahr waren deine Kredite, habe ich eine Chance ?( . Gibt es dazu auch ein Musterbrief.
    Danke für deine Antwort und an die tollen Tips in diesem Forum
    alina63

  • Hallo @all, melde mich jetzt auch mal wieder, war ja eine weile mit den Bearbeitungsgebühren beschäftigt, habe alles erstattet bekommen, ganz ohne Anwalt
    Nun meine Frage an Oli, waren die Kredite schon abgelöst oder umgeschuldet und war das die gesamte RSV oder nur noch Anteilig, bin auch bei der Santander und dein Fall lässt mich hoffen das ich es auch wieder ohne Anwalt schaffe?! Meine beiden Kredite sind aus dem Jahr 2011 u. 2012, wurden aber jetzt umgeschuldet! Aus welchem Jahr waren deine Kredite, habe ich eine Chance . Gibt es dazu auch ein Musterbrief.
    Danke für deine Antwort und an die tollen Tips in diesem Forum
    alina63


    Hallo...
    Die Kredite waren abgelöst bzw. umgeschuldet. Es wurde die komplette RSV zurückerstattet. Und in der Widerrufsbelehrung fehlte der Hinweis auf das verbundene Geschäft. Verträge waren aus 2008 und 2009. Schau mal in den Widerrufsbelhrungen ob da ein verbundenes Geschäft zwischen Kredit und RSV steht. Wenn das dabei steht hast du schlechte Karten. Den Brief den ich benutzt habe stelle ich noch rein.


    Gruss

  • Hallo @all, melde mich jetzt auch mal wieder, war ja eine weile mit den Bearbeitungsgebühren beschäftigt, habe alles erstattet bekommen, ganz ohne Anwalt
    Nun meine Frage an Oli, waren die Kredite schon abgelöst oder umgeschuldet und war das die gesamte RSV oder nur noch Anteilig, bin auch bei der Santander und dein Fall lässt mich hoffen das ich es auch wieder ohne Anwalt schaffe?! Meine beiden Kredite sind aus dem Jahr 2011 u. 2012, wurden aber jetzt umgeschuldet! Aus welchem Jahr waren deine Kredite, habe ich eine Chance . Gibt es dazu auch ein Musterbrief.
    Danke für deine Antwort und an die tollen Tips in diesem Forum
    alina63


    ADRESSE
    Santander Consumer BankAG
    Santander-Platz
    141061 Mönchengladbach
    Darlehen Konto Nr.: .......... und der damit verbundenen Restschuldversicherung
    Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihnen schloss ich am DATUM den o.g. Darlehnsvertrag ab.
    Im Darlehensvertrag ist auch der Antrag auf Abschluss einer Restschuldversicherung vereinbart. Aus der in dem Darlehensantrag ebenfalls aufgeführten Errechnung der Darlehenssumme ergibt sich, dass die Restschuldversicherungsprämie durch das Darlehen mitfinanziert wurde. In der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages findet sich in Bezug auf den Abschluss der Restschuldversicherung kein Hinweis, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Vertrag über die Restschuldversicherung um ein verbundenes Geschäft handelt. Die mir zu dem Vertrag erteilte Widerrufsbelehrung habe ich durch eine im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Diese sind zu dem Entschluss gekommen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Aufgrund der fehlerhaften Belehrung hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, sodass ich auch heute noch den Widerruf erklären kann. Ich bin der Auffassung, dass damit die vorliegende Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des § 358 Abs. 5 BGB genügt. Ich erkläre hiermit den Widerruf der o. g. Rechtsgeschäfte. Bei diesem Widerruf beziehe ich mich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.12.2009 – Az. XI ZR 45/09. Der XI.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dabei entschieden, dass ein Darlehens- und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte bilden können. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher einen Darlehensvertrag und eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Dabei wurde das Darlehen teilweise zur Finanzierung des Versicherungsschutzes verwendet, indem es vereinbarungsgemäß durch die Bank an die Versicherung ausgezahlt wurde. Nach Auffassung des Gerichts war ein verbundenes Geschäft anzunehmen. Ausgehend von dem erklärten Widerruf der beiden verbundenen Rechtsgeschäfte fordere Sie hiermit zu einer Neuberechnung der Forderung auf. Sie sollten sich dabei an der Entscheidung des LG Hamburg vom 11.07.2007, Az 322 O 43/07 orientieren. Um eine mögliche Verjährung meines Anspruches zu verhindern, bitte ich Sie, mir bis spätestens DATUM mitzuteilen, dass Sie auf die Einrede der Verjährung verzichten oder mir zumindest entsprechend § 203 BGB die Aufnahme von Verhandlungen bezüglich des Widerrufes und der sich daraus ergebenden Rückabwicklung der Verträge bestätigen. Andernfalls werde ich meine Ansprüche gerichtlich geltend machen oder ein schiedsrichterliches Verfahrens einleiten.
    Bitte überweisen Sie mir den zu erstattenden Betrag auf folgendes Konto:Bankverbindung
    Mit freundlichen Grüßen

  • olli ,
    danke für den TEXT ...sag mal hast du deine Verträge wirklich prüfen lassen oder hast du es nur geschrieben auf gut Glück ?
    Ich hab da ja auch noch Verträge aus 2006 2008 2010 alle ohne diesen Hinweis des Verbunds zur RSV

  • Der Brief ist toll @ Oli.
    Ich versuche jetzt auch mal mein Glück...immerhin reden wir hier von 2308,- Euro RSV + 1300,- Euro Zinsen und entgangene Nutzung, da der Kredit schon abbezahlt ist.


    Vielleicht habe ich ja auch ein bisschen Glück und die Santander zahlt .... die Hoffnung stirbt zuletzt...

  • olli ,
    danke für den TEXT ...sag mal hast du deine Verträge wirklich prüfen lassen oder hast du es nur geschrieben auf gut Glück ?
    Ich hab da ja auch noch Verträge aus 2006 2008 2010 alle ohne diesen Hinweis des Verbunds zur RSV


    Die zwei habe ich von Vertragswertcheck prüfen lassen. Dauert halt einige Zeit aber ist kostenlos

  • Die zwei habe ich von Vertragswertcheck prüfen lassen. Dauert halt einige Zeit aber ist kostenlos


    Danke Olli für den Link....ich suche gerade mal meine Unterlagen durch, habe damals eine kleine Summe der RSV erstattet bekommen nachdem wir den Kredit abgelöst hatten und neu aufgestockt haben.

  • Hallo...
    Die Kredite waren abgelöst bzw. umgeschuldet. Es wurde die komplette RSV zurückerstattet. Und in der Widerrufsbelehrung fehlte der Hinweis auf das verbundene Geschäft. Verträge waren aus 2008 und 2009. Schau mal in den Widerrufsbelhrungen ob da ein verbundenes Geschäft zwischen Kredit und RSV steht. Wenn das dabei steht hast du schlechte Karten. Den Brief den ich benutzt habe stelle ich noch rein.


    Gruss


    Hallo und guten Abend, vielen Dank für die Info, naja dann habe ich wohl schlechte Karten, bei den beiden Verträgen steht verbundenes Geschäft, aber ich habe ja noch Chancen bei der Targobank da ist einer noch aus dem Jahr 2006, dann versuche ich mal mein Glück bei diesem Vertrag, der ist ja mal komplett rechtswiedrig.
    Grüße alina63