Restschuldversicherung zurückfordern

  • Ach so, die Widerrufsbelehrung darf nicht von den jeweils aktuellen Vorgaben abweichen!
    Die Banken haben sie aber oft individuell angepasst und das kann ihnen schon zum Verhängnis werden.
    Von uns aber schwer oder gar nicht zu erkennen. Weis auch nicht von wem die Vorlagen sind und wo man sie findet.

  • Wenn man auf der Seite der VZHH in der Suche "Widerrufsbelehrung" eingibt und bei den Ergebnissen "Dateien" öffnet, findet man eine PDF VZHH_Auswertung.
    Dort kann man schon mal eine Statistik über geprüfte Belehrungen anschauen und grob prüfen ,ob man dazugehört .

  • Ihr schreibt hier über Widerrufsbelehrungen die eigentlich Immobilien Kredite betreffen.
    Da gab es Vorgaben ab dem Jahr 2002. Die Verbraucher Zentrale stellte fest, dass 80% Widerrufsbelehrungen falsch sind.


    Das Thema aber hier ist Restschuldversicherung in Verbindung mit Konsumenten Krediten.
    Die Restschuldversicherung und Das Darlehen sind gekoppelte Geschäfte, der eine würde ohne den anderen überhaupt nicht zustande kommen.
    Die Widerrufsbelehrungen müssen darauf hinweisen, dass wenn man den einen widerruft ist der andere auch widerrufen.
    Sind die Belehrungen falsch haben die Widerrufsfristen noch nicht begonnen zu laufen und man kann die Verträge auch noch heute widerrufen. Auch wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt ist.
    Und auch die Urteile findet ihr nicht vor Ende 2009.

  • Wenn man auf der Seite der VZHH in der Suche "Widerrufsbelehrung" eingibt und bei den Ergebnissen "Dateien" öffnet, findet man eine PDF VZHH_Auswertung.
    Dort kann man schon mal eine Statistik über geprüfte Belehrungen anschauen und grob prüfen ,ob man dazugehört .


    Hmm... Irgendwie fehlt da aber Targobank/Citibank...

  • ...das liest sich "leider" sehr korrekt oder?????




    Möchte keinen flaschen Hoffnungen wecken, Katta, aber aus meiner Sicht fehlt da ganz klar der Hinweis auf das verbundene Geschäft. Aber wie hier bereits geschrieben wurde, ist das echt schwer zu erkennen. Aber wenn mich nicht alles täuscht, hättest Du damit gute Chancen. Hoffe, ich habs nicht überlesen!

  • Möchte keinen flaschen Hoffnungen wecken, Katta, aber aus meiner Sicht fehlt da ganz klar der Hinweis auf das verbundene Geschäft. Aber wie hier bereits geschrieben wurde, ist das echt schwer zu erkennen. Aber wenn mich nicht alles täuscht, hättest Du damit gute Chancen. Hoffe, ich habs nicht überlesen!


    Ich habe den gleichen Text drin stehen, gehe auch davon aus dass er falsch ist. Es wird weder in der WB für den Kredit noch in der WB der RSV auf ein verbundenes Geschäft hingewiesen.

  • soderle, das blatt hat heute noch einmal targonien vor ort gestürmt, und sich die 7 noch einmal ausdrucken lassen.. sehr erfreut, war man nicht, mich zu sehen, aber man hat ohne termin und vor allem kostenfrei sofort meine verträge kopiert.. das, fand ich schon sehr zuvorkommend.. ansonsten bisschen eisige stimmung, aber gut.. dann ist es eben so..


    ab 2015, dann frisch ans werk, nech 8o ob, was, wie, wie viel, ................. <---- will ja alles geklärt werden..
    und wie immer: madame, hat von NIX `nen plan :D:D:D und ist auf euch angewiesen..

  • Wenn man auf der Seite der VZHH in der Suche "Widerrufsbelehrung" eingibt und bei den Ergebnissen "Dateien" öffnet, findet man eine PDF VZHH_Auswertung.
    Dort kann man schon mal eine Statistik über geprüfte Belehrungen anschauen und grob prüfen ,ob man dazugehört .


    Ich habe mal nachgeschaut und finde diese Listen klasse. Leider ist nicht ein Fall der die Targobank betrifft dabei, das wundert mich doch sehr wo sie doch zu denen gehört die am meisten betroffen sein müssten. Gibt es da noch andere Listen oder habe ich da was übersehen.

  • So, ich habe dann auch mal in meinen Unterlagen gekramt und noch einige gefunden, wo eine RSV abgeschlossen werden musste. Dabei sind VW-Bank, BMW-Bank, die ehemalige Cetelem-Bank und die Sparkasse. Alle zwischen 2003 und 2007 abgeschlossen und in keinem der Verträge ist irgendetwas zu finden, dass bei WIderruf von Kredit auch die RSV widerrufen gilt, oder andersherum.
    Sollte dann ja eigentlich klappen, dass die RSV erstattet wird.

  • Ich war bei der Citibank (Kredite von 2005, 2006 und 2008). Ich habe von der targobank die jeweils erste Seite der Kreditverträge kopieren lassen (Hatte die Unterlagen nicht mehr), dort steht ja die Wiederrufsbelehrung. Reicht dies aus, oder benötigt man noch andere Seiten der Verträge ?