Restschuldversicherung zurückfordern

  • Ich habe versucht mich einmal einzulesen aber ich habe da eine sehr wichtige Frage zur Berechnung der Zinsen bei der Neuabrechnung des Kredites.


    Restschuldversicherung + Zinsen 5 %über den Basiszinssatz = OK
    ´Zinsen die man dafür bereits bezahlt hat =OK wird dem Kreditvertrag entnommen


    Nettodarlehen für die Neuberechnungmit welchen Zinsen
    Ich habe mal eine Tabelle gefunden https://www.bundesbank.de/Reda…df?__blob=publicationFile
    und ich meine bei aufgestockten Krediten muss man von dem niedrigen Zinssatz für sonstige Kredite ausgehen weil es sich ja um eine Konsolidierung handelte.
    Welchen Zinssatz muss man von der Tabelle für die Neuberechnung nehmen? Als Beispiel mal den Februar 2006 nehmen.


  • So wie ich mich in die Materie eingelesen habe, ist es so i.O., wie du beschrieben hast.
    Bei den Zinsen für die Neuberechnung, habe ich in irgendeinem Kommentar zu einem Urteil eine Höhe von 8% gelesen.
    Damit dürfte deine Tabelle mit >5Jahre stimmen. Habe meine Kredite auch mit dieser Methode überschlagen.

  • Blöde Frage: Woher weiß ich, ob ich meine Restschuldversicherung zurückverlangen kann? Ich hab einen Vertrag von 2011 von der Santander und einen von 2008... Beide sind Standardverträge. Und falls ich die hätte zurückfordern können, sind die schon verjährt?

  • Blöde Frage: Woher weiß ich, ob ich meine Restschuldversicherung zurückverlangen kann? Ich hab einen Vertrag von 2011 von der Santander und einen von 2008... Beide sind Standardverträge. Und falls ich die hätte zurückfordern können, sind die schon verjährt?


    Verjähren kann das nicht, da du bei einem falschen Widerrufsrecht jederzeit den Kreditvertrag widerrufen kannst.


    Schau mal hier: http://www.finanztip.de/ratgeb…en/</a></p><p><br></p><p>Auf der Seite sind die damals gültigen WIderrufsbelehrungen zum Download bereitgestellt. Diese solltest du dann mit deinen aus dem Kreditvertrag vergleichen. Wenn die Santanderbank auch nur im Wortlaut etwas daran verändert hat KANN es sein, dass du den Kreditvertrag widerrufen kannst und dann die RSV wiederbekommst.

  • Danke für die Info.... wenn ich das richtig verstehe muss ich, wenn ich die RSV wieder haben will auch den Kreditvertrag kündigen, oder? der von 2008 wurde abgelöst, das wär dann ok sofern ich die RSV zurück verlangen kann aber einer läuft noch und den kann ich mir nicht leisten zu kündigen...

  • Danke für die Info.... wenn ich das richtig verstehe muss ich, wenn ich die RSV wieder haben will auch den Kreditvertrag kündigen, oder? der von 2008 wurde abgelöst, das wär dann ok sofern ich die RSV zurück verlangen kann aber einer läuft noch und den kann ich mir nicht leisten zu kündigen...



    Ich meine irgendwo gelesen zu haben das du nur die RSV kündigen musst,aber auch nur diese.
    Dadurch wird auch das Vertragsverhältnis ungültig da der Vertrag als nachgelagerte Kündigung zu
    verstehen ist. Es muss dann eine Neuberechnung stattfinden.

  • Wenn aber der Anspruch die RSV zurückzufordern nicht verjährt hab ich ja Zeit, bis ich den Kredit abgezahlt hab und dann verlang ich die Kosten zurück... sofern berechtigt...muss ich prüfen lassen, das ist mir zu kompliziert.

  • Wenn aber der Anspruch die RSV zurückzufordern nicht verjährt hab ich ja Zeit, bis ich den Kredit abgezahlt hab und dann verlang ich die Kosten zurück... sofern berechtigt...muss ich prüfen lassen, das ist mir zu kompliziert.


    Liebe Doris, es gibt im www einige Anbieter, die Deine Veträge vorab kostelos prüfen, frag einfach mal Tante google danach. Ich glaube, als Laie kann man das einfach nicht selber herausfinden. Und ich würde (meine persönliche Meinung) das auch nur für bereits abgezahlte Kredite einfordern

  • Habe 3 meiner 4 Gebühren von der Targobank auf dem Konto. Schreiben wegen 4. und der Zinsen ist abgeschickt. Ombudsmannverfahren wegen allen 4 "Forderungen" habe ich eingeleitet. Noch ein Weihnachtsgeschenk für viele hier: Habt ihr eigentlich mal die Widerrufsbelehrung eurer Altverträge ab irgendwann in 2002 bis Ende 2009 überprüft. Die sind bei fast allen Banken (80 %) falsch. Dann, wenn man eine Restschuldversichrung wie bei der Citibank hatte, brauch man nur den "Restschuldversicherungsvertrag" und nur den widerrufen und die horrenden Zinsen der "Citibank" müssen zu einem marktüblichen Zins abgerechnet werden, die Versicherungsprämie und auch noch die Zinsen darauf sind von der heutiogen Targobank zu zahlen den den Kreditnehmer. Also Einschreiben gegen Rückschein, Nur!!! die Restschuldversicherung wiederrufen wgen fehlerhaftet Belehrung und der Vertrag muss von der Bank rückabgewickelt werden. Kann je nach Summe tausend Euros ausmachen. Und immer 3 Wochen Fristsetzung und dann Ombudsmannverfahren einleiten. Der erstellt Schlichterspruch im Normalfall zu gunsten des Kunden und bis zu 5000 Euro Erstattungsanspruch ist die Bank daran fest gebunden! Also alle mal überprüfen oder lassen, im Internet recherchieren und so um Ostern rum gibst es auch für viele Tausend Kunden viel viel viel Geld zurück. Sehr viele Banken haben das 2002 - 2009 so gemacht. bei Verbundgeschäften /kredit und Restschuldversicherung aus einer hand sollte das so gehen. Ich wünsche allen hier schöne Weihnachten, einen guten Rutsch und viel frisches Bankengeld zurück bis Ostern. Nur den Stress und die Mühe solltet ihr wirklich riskieren. Kein Mahnbescheid und kein Anwalt sollte nötig sein: Ombudsmannverfahren einleiten!!! Viel Glück von einem der schon mehrere Tausend Euronen gekiregt hat und auch den Rest bis zum letzten "Pfennig" rausholt. Tun die doch auch immer!!!

  • Phuu...die nächste Baustelle die bearbeitet werden muss. Mal sehen wie die Targobank/Citibank sich jetzt verhält.
    Erstmal aber müssen wir (also hier das Forum) wissen wie wir "DAS PROJEKT" angehen, wie eine Forderung aussehen muss, egal ob für LAUFENDE oder GETILGTE Kredite??? Ich habe da noch Nebel vor den Augen und warte auf klare Sicht ;(

  • Genau so was meinte ich mit meinem Rat an Doris, ich glaube dieses Thema ist weitaus brisanter und umfangreicher als "nur" die Bearbeitungsgebühren zurückfordern


    Für dieses Jahr reichen die BGs erst einmal :rolleyes: Dann holen wir alle mal tief Luft - o.k. die Banken auch - und dann sehen wir uns die nächste Baustelle an. Aber da werde ich mir einen Anwalt nehmen, zahle auch gerne wieder selbst dafür. Dafür bin ich zu blond 8)

  • ich habe gerade mit vertragswertcheck gesprochen, sie
    verlangen außer Bearbeitungsgebühr noch 35% für den zurückgewonnenen Betrag. VBZ befindet sich in einer
    Restrukturierungsphase und können die Verträge erst am Mitte 2015 überprüfen.

  • ich habe gerade mit vertragswertcheck gesprochen, sie
    verlangen außer Bearbeitungsgebühr noch 35% für den zurückgewonnenen Betrag. VBZ befindet sich in einer
    Restrukturierungsphase und können die Verträge erst am Mitte 2015 überprüfen.



    Danke für die Info.


    Dann nehme ich mir lieber einen Anwalt oder lasse jeden Vertrag für € 65,00 bei der VZHH prüfen.

  • ich habe gerade mit vertragswertcheck gesprochen, sie
    verlangen außer Bearbeitungsgebühr noch 35% für den zurückgewonnenen Betrag. VBZ befindet sich in einer
    Restrukturierungsphase und können die Verträge erst am Mitte 2015 überprüfen.


    die nehmen es ja auch von den Lebendigen ^^
    wie hoch ist denn deren Bearbeitungsgebühr?


    ich mein, prüfen können die die verträge ja, ist ja kostenlos :D
    Momentan bin ich der Thematik noch nicht ganz gewachsen .....

  • MarcusG,
    diese Widerrufsbelehrung ist eindeutig falsch.
    Das hier ist ein verbundenes Geschäft und du wurdest nicht belehrt , dass mit dem Rücktritt vom Kreditvertrag auch die dazugehörige Versicherung rückgängig gemacht werden kann.
    Schönen Abend

  • Wilkommen im Club :thumbup: , habe gestern das selbige getan und meine Vetragsunterlagen der Santander Bank zur Prüfung an die VZHH geschickt.
    Heute habe ich eine Email bekommen mit dem Hinweis ,die angelegenheit könnte erst Mitte 2015 bearbeitet werden wegen personellen Umstrukturierungen :/ .


    Bleibt uns nix anderes übrig als abzuwarten.


    Grüße