Restschuldversicherung zurückfordern

  • Kann man eigentlich noch, bevor man irgendwas unternimmt, eine Rechtschutzversicherung abschliessen?Lohnt das?Oder braucht man das nicht da man eh gute Chancen hat? Ich glaub ohne Anwalt büßt man hier ein, das ist ja sowas von komplex.....

  • Kann man eigentlich noch, bevor man irgendwas unternimmt, eine Rechtschutzversicherung abschliessen?Lohnt das?Oder braucht man das nicht da man eh gute Chancen hat? Ich glaub ohne Anwalt büßt man hier ein, das ist ja sowas von komplex.....



    @lumpa
    Ich denke das kannst du vergessen. Meine Rechtsschutzversicherung hat genau darauf geachtet, wann die Kreditverträge zu Stande kamen. Ein Vertrag lag vor Abschluss der RSV und die Leistung wurde in diesem Fall auch deshalb verweigt.

  • @lumpa
    Ich denke das kannst du vergessen. Meine Rechtsschutzversicherung hat genau darauf geachtet, wann die Kreditverträge zu Stande kamen. Ein Vertrag lag vor Abschluss der RSV und die Leistung wurde in diesem Fall auch deshalb verweigt.


    @MarcusG
    Das ist nicht richtig, siehe hier:
    Zahlt eine Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt, wenn der
    Abschluss des Darlehensvertrages vor Abschluss der
    Rechtsschutzversicherung erfolgt ist?


    Wurde das Darlehen etwa im Jahre 2003 aufgenommen, die
    Rechtsschutzversicherung jedoch erst 2010 abgeschlossen, so berufen sich
    Rechtsschutzversicherer häufig auf einen sog. vorvertraglichen
    Rechtsschutzfall. Der Versicherte soll also hiernach keinen
    Deckungsschutz erhalten, weil seine Versicherung nicht schon bei
    Abschluss des Darlehens im Jahre 2003 bestanden habe.


    Diese
    Argumentation steht spätestens ab 2007 jedoch eindeutig im Widerspruch
    zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hat mit
    Beschluss vom 17. Dezember 2007, Az.: IV ZR 37/07, klargestellt, dass es
    für den Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Verstoß ankommt, den
    der Versicherungsnehmer seinem Vertragspartner vorwirft. Dies ist beim
    Widerruf von Darlehensverträgen der Vorwurf des Darlehensnehmers, seine
    Bank weise den erfolgten Widerruf zu Unrecht zurück.


    Da das
    Widerrufsrecht bei einer falschen Widerrufsbelehrung zeitlich unbegrenzt
    gilt, kommt es für den Rechtsschutzfall mithin auf die Zurückweisung
    des Widerrufs an und nicht auf den Abschluss des Kreditvertrages.


    Der BGH hat diesen Grundsatz mit Urteil vom 24. April 2013, Az. IV ZR 23/12 nochmals ausdrücklich betont.

    • Offizieller Beitrag

    Widerrufsbelehrung bei Restschuldversicherung

    Eine Kundin widerrief vier Jahre nach Vertragsabschluss einen Ratenkredit, mit dem zeitgleich die Prämie für eine Restschuldversicherung finanziert wurde. Die Kundin war der Ansicht nicht ausreichend über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden zu sein, da die Bank sie nicht über die Folgen des Darlehens-Widerrufs für die Restschuldversicherung informiert hätte.


    Urteil des OLG Karlsruhe


    Ein solcher Hinweis war nicht notwendig, da der Kredit und die Versicherung keine verbundenen Geschäfte sind. Den Vertrag schloss der Versicherer nicht mit der Kundin, sondern mit der Bank. Die Kundin war lediglich versicherte Person. (Urteil vom 17.09.2014 Az. 17 U 239/13).

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Widerrufsbelehrung bei Restschuldversicherung

    Eine Kundin widerrief vier Jahre nach Vertragsabschluss einen Ratenkredit, mit dem zeitgleich die Prämie für eine Restschuldversicherung finanziert wurde. Die Kundin war der Ansicht nicht ausreichend über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden zu sein, da die Bank sie nicht über die Folgen des Darlehens-Widerrufs für die Restschuldversicherung informiert hätte.


    Urteil des OLG Karlsruhe


    Ein solcher Hinweis war nicht notwendig, da der Kredit und die Versicherung keine verbundenen Geschäfte sind. Den Vertrag schloss der Versicherer nicht mit der Kundin, sondern mit der Bank. Die Kundin war lediglich versicherte Person. (Urteil vom 17.09.2014 Az. 17 U 239/13).


    Hallo @Henning


    aber was bedeutet dies dann?
    Dass der Grund für den Widerruf in diesem Fall nicht anerkannt wurde, weil die Kundin sich auf die Nicht-Aufklärung über die Restschuldversicherung und das Weiterlaufen dieser berufen hat als Begründung?

  • ich denke, dass diese Vertragsart selten vorkommt, meistens ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig Versicherte Person. Das ist doch leicht nachprüfbar. Wenn also die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist kann man beide Verträge unbegrenzt widerrufen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Henning


    aber was bedeutet dies dann?
    Dass der Grund für den Widerruf in diesem Fall nicht anerkannt wurde, weil die Kundin sich auf die Nicht-Aufklärung über die Restschuldversicherung und das Weiterlaufen dieser berufen hat als Begründung?


    Die Aussage soll sein, das nicht jeder Ratenkredit mit Restschuldversicherung ein verbundenes Geschäft darstellt. Sofern es in der im Urteil genannten Konstruktion gleicht, ist ein Widerruf nicht möglich.

    • Offizieller Beitrag

    ich denke, dass diese Vertragsart selten vorkommt, meistens ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig Versicherte Person. Das ist doch leicht nachprüfbar. Wenn also die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist kann man beide Verträge unbegrenzt widerrufen.


    Das ist jetzt die Frage, wie die Vertragsparteien gewählt sind.

  • Kann mir bitte jemand den Betrag ausrechnen, mit dem ich rechnen könnte?Ich komm auf eine Zahl die mir zu hoch erscheint, hab sicher einen Fehler in der Rechnung.


    Nettokredit 10696,00
    RV 1628,56
    Kreditbetrag 12324,56


    Zinsen in % 12,232 =4333,09
    Laufzeit 60 Monate
    Bearbeitungsgebühr 369,74
    Gesamtbetrag 17027,39


    eff. Jahreszins 14,39


    Kredit ist getilgt.


    Danke für die Mühe!

  • Vor Allem musst du die RSV zurückbekommen = € 1.628
    Die Zinsen die du darauf gezahlt hast ca. = € 555
    Die Guthabenzinsen für die Zeit v. 1.2005 - 1.2010 ca. = € 358
    Die Zinsen 1.2010 - 1.2015 ca. € 860


    Dazu eventuell Zurückzahlung der Darlehenszinsen die du zu viel gezahlt hast. Das Nettodarlehen wird halt nur mit dem damalls Marküblichen Zins verzinst.


    Gruß

  • Vor Allem musst du die RSV zurückbekommen = € 1.628
    Die Zinsen die du darauf gezahlt hast ca. = € 555
    Die Guthabenzinsen für die Zeit v. 1.2005 - 1.2010 ca. = € 358
    Die Zinsen 1.2010 - 1.2015 ca. € 860


    Dazu eventuell Zurückzahlung der Darlehenszinsen die du zu viel gezahlt hast. Das Nettodarlehen wird halt nur mit dem damalls Marküblichen Zins verzinst.


    Gruß


    Also wären das gesamt 3401 Euro, richtig? Und das Darlehen an sich wird auch nochmal neu gerechnet? Ich hatte ja 14, Zinsen, der marktübliche war wohl weniger denk ich......ich danke dir schonmal für deine Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke am Zinssatz lässt sich nichts machen, dieser war (auch wenn er hoch ist) bei Ratenkrediten mit 84 Monaten Laufzeit durchaus marktüblich.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist jetzt die Frage, wie die Vertragsparteien gewählt sind.


    Da mich diese Frage beschäftigt hat und @tubikimi meinte das die versicherte Person in der Regel dem Versicherungsnehmer entspricht, habe ich mal bei einem der Marktführer im Bereich der Ratenkredite in die Bedingungen der Restschuldversicherung gesehen.


    Wen es interessiert, hier befindet sich die Quelle.


    Und leider muss ich feststellen, das bei Santander der Darlehensnehmer nicht Versicherungsnehmer wird. Er ist lediglich versicherte Person und tritt einem Gruppentarif der Santander mit dem Versicherer bei. Daher ist das von mir aufgeführte Urteil in diesem Fall anwendbar und ein Widerruf aufgrund der fehlerhaften Klausel nicht zulässig.


    Mal schauen, ob ich noch andere Bedingungen finde.

  • jemand hat schon vorher erwähnt, dass die Wartezeit bei der Verbraucherzentrale bis Sommer 2015 gelten sollte.


    Henning,
    das kann schon gut möglich sein, dass die Santander so die Geschäfte regelte.
    Ich habe Erfahrung nur mit der Targo machen können/müssen.

  • jemand hat schon vorher erwähnt, dass die Wartezeit bei der Verbraucherzentrale bis Sommer 2015 gelten sollte.


    Henning,
    das kann schon gut möglich sein, dass die Santander so die Geschäfte regelte.
    Ich habe Erfahrung nur mit der Targo machen können/müssen.



    Ja leider. Hier die Mail der VZHH, die ich vor 2 Wochen selber angeschrieben habe:



    "Sehr geehrter Herr xxxx,


    vielen Dank, dass Sie uns mit der Überprüfung Ihres Vertrages beautragt haben.Leider wird eine Überprüfung erst zur Mitte des Jahres 2015 erfolgen können.Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dennoch eine Prüfung durch uns vornehmen lassen möchten, oder lieber einen Rechtsanwalt einschalten möchten.


    Mit freundlichen Grüßen"