Restschuldversicherung zurückfordern

  • Ok, ich habe das mal im Dezember 2012/Januar 2013 mit der Norisbank durchgemacht! Hatte damals zwei Kredite dort laufen, bzw. einen abgelöst durch den anderen. Der "Aufstockkredit" war dann, ich glaube 2007, getilgt!


    Habe irgendwie damals nur durch Zufall erfahren, dass eine Rückforderung eventuell möglich sei. Genauer gesagt bin ich auf Seiten der Verbraucherzentrale Hamburg auf dieses Thema gestoßen.


    Die bieten dort an, dass man die betroffenen Kreditverträge zu denen schickt und die von ihren Fachleuten durchleuchten lässt. (falsche Widerrufsbelehrung etc.) Das Ganze kostete damals glaube ich 65 Euro pro Vertrag. Die wollten dann mit gleicher Post eine Einzugsermächtigung über jeweils 65 €, also 130 €. Das ging dann auch relativ flott, da bekam ich von der VZHH positive Antwort. In meinem Fall wurde ich in der Widerrufsbelehrung wohl nicht ausreichend auf das verbundene Rechtsgeschäft hingewiesen.


    Das Gute daran war, dass die VZ gleich die Beträge ausgerechnet hat, die ich gegenüber der NB geltend machen konnte.


    Das waren insgesamt gut 12.000 €. Das habe ich dann in einem Musterbrief, die die VZ gleich mitgeliefert hat, gegenüber der NB geltend gemcht.


    Da ich aber leider damals finaziell ewas unter Druck stand, habe ich ein Vergleichsangebot in Höhe von knapp 4.000 € angenommen.


    Mann hab ich mich damals gefreut......Die haben auch wirklich schnell reagiert, das lief alles problemlos ab. Ich kann die Verbraucherzentrale Hamburg hier nur ausdrücklich loben, die waren echt klasse, die 130 € hab ich wirklich gern bezahlt.


    Man kann sich natürlich streiten, ob ich auf den vollen Betrag hätte bestehen sollen, aber ich hatte seiner Zeit weder eine Rechtschutzversicherung noch das Geld für nen Anwalt. Und das nötige Vertrauen in die ganze Sache fehlte mir wohl auch. So hab ich mich für den Spatz in der Hand entschieden!


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  • Eigentlich wollte ich mich mit dem Thema ja erst nächstes Jahr beschäftigen... :rolleyes: Aber ich habe dann jetzt doch mal in die mir noch vorliegenden Verträge geschaut und würde sagen, dass die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Das sind theoretisch netto 4.200,- EUR. Ich fasse es nicht...

  • Ich konnte es nicht lassen. Dank der aktuellen Themen sind die Verträge ja gleich greifbar und ich musste nicht lange suchen. Eins weiss ich, ich schmeiss nie wieder was weg, wer weiss wozu man es noch braucht. 8o

  • Jetzt nochmal für mich:


    Was kann man den überhaupt bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückfordern ?


    - die gesamten RSV ?
    - die RSV + Zinsen ?
    - nur die Zinsen und Kredit-Neuberechnung ?
    - wenn Zinsen, welche ?


    Wie kann ich das berechnen ? Blicke das noch nicht so richtig !


    Danke für eine kurze Aufklärung.


    Gruss

  • Also:


    Da ich meinen eC seinerzeit vorzeitig durch Einmalzahlung abgelöst hatte, bekam ich auf einen Schlag einen Großteil der RSV direkt zurück, was auch anstandslos und sehr schnell erfolgte.


    Bei mir geht es um die Differenz zwischen der RSV, wie sie bei Vertragsschluss angegeben wurde und der Rückerstattung, in Summe ca. 900 € + Zinsen.


    Das Einschreiben mit Rückschein ist eC zugestellt, ich warte jetzt erst einmal ab. Da hier ja das Widerrufsrecht dank nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung weiterläuft, habe ich hier nicht das aus dem anderen Thread bekannte Problem der Verjährung.


    Nichtsdestotrotz habe ich eC in dieser Angelegenheit eine Frist zur Zahlung bis zum 19. Dezember gesetzt; falls keinerlei Reaktion / keine Zahlung geht der nächste Mahnbescheid raus....


    alle einverstanden ? ;)



  • Danke dafür.


    Ich habe auch alle meine Kredit vorzeitig abgelöst und immer eine kleine Rückzahlung erhalten. Das ist schlüssig für mich, was Du geschrieben hast.


    Aber die Thematik "falsche Widerrufsbelehrung" für Kredite von 2002 bis 2009 ist ja da nicht mit gemeint, oder ?


    Vielleicht kann mir jemand verständlich mitteilen, wie sich die Sache verhält ?


    Danke trotzdem NEU_HIER :thumbup:

  • Hast du hier mal ein Schreiben, was du der Bank geschrieben hast? Dann kann man sich besser reinlesen?


    "Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem unter o.g. Kontonummer mit Datum vom XX.YY.ZZZZ geschlossenen easyCredit-Vertrag habe ich eine Restkreditversicherung abgeschlossen, für die ein Einmalbetrag in Höhe von XXX,YY € der easyCredit-Berechnung einkalkuliert wurde. Mit Schreiben vom XX.YY.ZZZZ teilten Sie mir mit, dass infolge der von mir geleisteten vorzeitigen easyCredit-Kreditrückführung eine Rückvergütung der Restkreditversicherung in Höhe von XXX,YY € veranlasst werde, die auch unstrittig erfolgt ist. Mit Urteil vom 15. Dezember 2009 hat der BGH unter Az. XI ZR 45/09 entschieden, dass es sich bei einer Widerrufsbelehrung, die nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass der Kreditnehmer durch den Widerruf des Kreditvertrages ebenfalls nicht mehr an die Restschuldversicherung gebunden ist, um eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung handelt. Als rechtliche Folge einer solchen nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kommt es zeitlich nicht zu dem Erlöschen des Widerrufrechtes.So liegt der Fall auch hinsichtlich dem hier zu o.g. Kontonummer gehörenden easyCredit-Vertrag. Die auf den Seiten 3 und 4 des easyCredit-Vertrages ausgeführte Widerrufsbelehrung enthält diesen Hinweis an keiner Stelle. Aus diesem Grunde fordere ich Sie hiermit unter Fristsetzung bis zum 19. Dezember 2014 (Zahlungseingang hier) auf, die Differenz zwischen o.g. Summen in Höhe von XXX,YY € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem XX.YY.ZZZZ an meine Ihnen bekannte Bankverbindung aus dem easyCredit-Vertrag zu überweisen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,


  • Kann Dir im Moment nicht ganz folgen - was genau meinst Du denn?


    Wenn die zum Abschluss Deiner Verträge jeweils aktuellen WRB nicht ordnungsgemäß waren, läuft Dein Widerrufsrecht weiter und Du kannst es ausüben...


  • Also spontan würde ich sagen und so habe ich es für mich berechnet (und auch im Artikel den ich gelesen habe, verstanden):

    • Grundlage sind die von der RSV gezahlten Beiträge von Beginn des Kredites bis z.B. zur Ablösung. Wenn man den Kredit über die komplette Laufzeit abgezahlt hat, dann den gesamten RSV-Betrag.
    • Auf die RSV-Beträge werden die Kreditzinsen berechnet.
    • Theoretisch kommen hier bei bereits erledigten Verträgen noch Zinsen für Nutzungsentschädigung. Da muss ich mich aber noch schlau machen.

    Auch theoretisch würde ich sagen, dass bei noch laufenden Krediten die Raten und Gesamtsumme neu berechnet werden müssten. Ich weiss aber nicht ob es sinnvoll ist dies zu verlangen, nicht dass am Ende der Kredit gekündigt wird. Da man ja hier bisher keine Verjährung befürchten muss, würde ich da besser erst einmal vorsichtig sein.