bankright

  • Hab ich grade im www. gefunden: Ich zitiere:


    "Im Gegensatz zu der Rechtsberatung eines Anwaltes arbeitet bankright rein erfolgsbasiert: Nur, wenn wir für den Kunden erfolgreich sind, bekommen wir auch eine Erfolgsprovision", erklärt Bode sein Geschäftsmodell."


    Da wollen ja wohl einige ein Stückchen vom Kuchen abhaben..... :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Und die Gebühren sind vermutlich deutlich höher als beim Rechtsanwalt?


    ... Goldgräber-Stimmung

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • marktüblich? ... echt jetzt?




    habe jetzt mal ein wenig nachgeforscht: Auf den meisten Seiten der sog. Prozessfinanzierer ist zwar von einer "Erlösbeteiligung im Erfolgsfall" die Rede, aber es ist nicht auf den ersten Blick, leider auch nicht auf den zweiten Blick erkennbar, wie hoch diese "Erlösbeteiligung" nun ist.
    Bei einem habe ich Folgedes gefunden:


    "Bei Erfolg des Prozesses erhalten wir 30 Prozent des Erlöses. Wenn der Erlös 500.000 Euro übersteigt, beträgt unsere Erfolgsbeteiligung lediglich 20 Prozent. Ihnen verbleiben somit 70 bis 80 Prozent der gerichtlich realisierten Forderung, ohne dass Sie eigenes Kapital einsetzen oder ein Risiko eingehen mussten."


    Das wäre dann mindestens 1/5 der erstatteten Summe. Aber ich habe auch definitiv von 1/3 der Summe gehört. Ob man das nun machen will, bleibt ja jedem selbst überlassen. Bei scheinbar eindeutigen Fällen wüsste ich Besseres mit der Kohle anzufangen. Bei kniffligen Fällen und ohne Rechtschutzversicherung mag das eine gute Sache sein, da man bei negativem Prozessausgang halt auch nicht mit den Kosten belastet wird, da ja kein Erfolgsfall eingetreten ist. Kann mir allerdings auch vorstellen, obwohl ich das nicht genau weiß, dass die schon genau prüfen, wer an den Klagen teilnehmen darf und wer nicht. Die werden schon wissen, wie sie ihr Risiko und somit ihre Kosten in Gerenzen halten.

  • muss mich korrigieren:


    der von mir zitierte Prozessfinanzierer hat folgende Voraussetzungen zur Finanzierung auf seiner Homepage stehen:


    "Der Streitwert Ihrer Forderung beträgt mindestens 100.000 Euro." (also hier keine Sammelklage)


    Da der Streítwert hier (100.000 €) so hoch ist, gehe ich davon aus, dass bei Streitigkeiten mit Streitwert unserer BG auch die "Erlösbeteiligung" sehr wahrscheinlich eher bei 1/3 als 1/5 liegt.