Beitrag der Rentner 14,6%

  • Hallo.


    Kurze Antwort:

    Im Gesetz wird auf den allgemeinen Beitragssatz verwiesen.


    Wahrscheinlich ist die eigentliche Frage, warum auf den allgemeinen Beitragssatz und nicht auf den ermäßigten Beitragssatz verwiesen wird.


    Die Antwort muss ich vorerst schuldig bleiben. Im kann mal schauen, ob ich dazu etwas finde.


    Allerdings befürchte ich, dass der durchschnittliche Rentner hinterher sagen wird, er habe es verstanden, warum es so ist, aber sei nicht damit einverstanden, dass es so ist. X(

  • Der Klageweg wird schon beschritten.

    Der allgemeine Beitagssatz ist blödsinnig, da Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Der höhere Beitragssatz füllt aber die KV-Kassen, was der Gestzgeber auch will. Rentner meckern eben selten.

  • Hallo zusammen,


    seit dem 01.01.1983 geht das jetzt so. (Nur das der Rentner den Beitrag noch nicht ganz so lange auf dem Kontoauszug sieht.)


    Wer sich Erfolg verspricht, der darf gerne den Klageweg beschreiten.