Familienversicherung

  • Guten Tag

    mein Mann ist selbständig und ist in der Familienversicherung mitversichert. Wir leben seit 2 Jahren getrennt und in Scheidung, er bezieht seit 2018 Mieteinnahmen im Ausland, er hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland. Ich selber zahle den höchsten Satz bis zur Bemessungsgrundlage. Nun ich habe zwar seit einiger Zeit Kenntnis, dass er Mieteinnahmen hat aber keine Ahnung wie hoch. Muss ich das melden, da die Steuererklärung immer im Nachhinein abgegeben wird. Die neue Einstufung betrifft meinen Mann, muss ich dann rückwirkend zahlen oder muss er die Beiträge dann selbst rückwirkend zahlen. Welche Konsequenzen hat das für mich, wenn er falsche oder keine Angaben macht. Bin ich als Versicherungsnehmer verpflichtet dies zu melden.

    Danke im voraus und freundliche Grüße

  • Der Ehepartner ist nur in der Familienversicherung mitversichert, wenn er nicht mehr als 450 Euro Monatseinkommen hat. Bei einem Selbstständigen bin ich über ein solches Einkommen sehr verwundert.

    Mieteinnahmen zählen zwar steuerlich, nicht aber bei KV und PV.

    Wenn der Scheidungsantrag gestellt ist, wird ab Datum der Antragstellung jeder (Noch-)Ehepartner im Folgejahr steuerlich selbst veranlagt.

    Zusätzliche Einnahmen des (Noch-)Ehepartners sind beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen. Würde das Thema mit dem Scheidungsanwalt besprechen.

  • U2we winke, da ist ungefähr alles rechtlich nicht korrekt!

    MiniJob 450 Euro - korrekt!

    Andere Einkommensarten 470,-- Euro mtl. in 2021.

    Natürlich gelten auch 'Einnahmen - auch Mieteinnahmen!

    Familienversicherung endet auf jeden Fall mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils.

  • Die neue Einstufung betrifft meinen Mann, muss ich dann rückwirkend zahlen oder muss er die Beiträge dann selbst rückwirkend zahlen. Welche Konsequenzen hat das für mich, wenn er falsche oder keine Angaben macht. Bin ich als Versicherungsnehmer verpflichtet dies zu melden.

    Sie sind kein Versicherungsnehmer - in der GKV sind Sie Mitglied!

    Die Konsequenzen trägt Ihr Ehemann - in Bezug auf die Nachzahlung von Beiträgen!

    Für die korrekten Angaben sollten die Anwälte im Rahmen des Scheidungsverfahrens schon Sorge tragen und wenn Sie Kenntnis haben, sollten sie die GKV auch unverzüglich informieren!

    Sie sind verpflichtet Änderungen im Rahmen der Familienversicherung anzuzeigen!

  • KV und PV fallen bei Pflichtversicherten in der GKV (Einkommen bis zur Bemessungsgrenze) für Vermietung und Verpachtung nicht an, es sei denn sie sind gewerblicher Basis.

    Für freiwillig Versicherte in der GKV (Einkommen über der Bemessungsgrenze) fallen für alle Einkünfte (auch Vermietung und Verpachtung) KV und PV an. Dies dürfte dann nicht mehr relevant sein, weil ja die Beitragsbemessungsgrenze bereits überschritten ist.

    Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse: Ein Anrecht auf beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung hat ein Familienmitglied, wenn es im Jahr 2020 regelmäßig kein höheres Einkommen als monatlich 470 Euro verdient hat.

    Weitere Voraussetzungen:

    • Das mitzuversichernde Familienmitglied muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben und darf beispielsweise nicht als Arbeitnehmer, als Rentner oder Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG I) pflichtversichert sein.
    • Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt eine Familienversicherung ebenfalls aus.

    Da madrisa die KV bezahlt, muss auch sie die höheren Beiträge leisten, falls welche anfallen. Sie kann nur versuchen, das Geld vom Noch-Ehemann zurück zu holen. Ich würde mir Rat beim Fachmann holen. Einmal bei der Verbraucherberatung nachfragen.

  • danke an alle Antworten

    jedoch: ich zahle den Höchstbetrag an Krankenversicherung, Bemessungsgrundlage überschritten.

    Was meinenSie :ich muss höhere Beiträge leisten, falls welche anfallen? Wollen Sie sagen, dass ich die Beiträge bei einer Neueinstufung meines Mannes zahlen muss und nicht er? Er fällt doch aus der Familienversicherung , möglicherweise auch rückwirkend, raus

    Danke nochmal