Guten Tag
mein Mann ist selbständig und ist in der Familienversicherung mitversichert. Wir leben seit 2 Jahren getrennt und in Scheidung, er bezieht seit 2018 Mieteinnahmen im Ausland, er hat aber seinen Wohnsitz in Deutschland. Ich selber zahle den höchsten Satz bis zur Bemessungsgrundlage. Nun ich habe zwar seit einiger Zeit Kenntnis, dass er Mieteinnahmen hat aber keine Ahnung wie hoch. Muss ich das melden, da die Steuererklärung immer im Nachhinein abgegeben wird. Die neue Einstufung betrifft meinen Mann, muss ich dann rückwirkend zahlen oder muss er die Beiträge dann selbst rückwirkend zahlen. Welche Konsequenzen hat das für mich, wenn er falsche oder keine Angaben macht. Bin ich als Versicherungsnehmer verpflichtet dies zu melden.
Danke im voraus und freundliche Grüße