Arbeitslosengeld1 über 60

  • Guten Tag, liebe Teilnehmer des Finanztip Forum,

    ich werde dieses Jahr 62 bekomme bis September Arbeitslosengeld1.Das Arbeitslosengeld habe ich dann für 24 Monate erhalten. Wenn ich ab Oktober meine Rente beantage muß ich eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Ich habe vielleicht die Chance ab Herbst einen Jahresvertag für einen neuen Job zubekommen. Wenn ich nach den 12 Monaten wieder arbeitslos werde habe ich dann einen erneuten Anspruch auf Arbeitsloesngeld1 und wenn ja, wie lange?

    Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Antworten!!

  • Lieber Herr Janders, ja für langjährig versicherte. Ich könnte ab 01.10.2021 in Rente gehen, müsste dann allerdings eine Minderung der Rente von 10,8 % in Kauf nehmen. Dass ist natürlich recht viel und dann für den rest des Lebens. Dass will sehr gut überlegt sein.

  • :?:

    Da passt irgendetwas nicht.

    Wenn dieses Jahr der 62. Geburtstag ansteht, dann wären Sie Jahrgang '59 und hätten erst nächstes Jahr einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, die hätte dann (bis zu) 11,4% Abschläge.


    Habe ich ob etwas überlesen oder falsch interpretiert?

  • Meine eigentliche Frage ist, wenn ich noch Mal 12 Monate berufstätig werde, ob es dann einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 gibt?...so könnte ich mich dann vielleicht in Regel-Rente retten ohne Abschläge.

  • Ok, danke vielmals, und wie lange müsste man arbeiten um noch ein Jahr Anspruch zu bekommen? Bei mir ist es so, dass ich privat kranken versichert bin.....

  • Zur Einordnung der Abschläge:


    Anmerkungen:

    Alles nur rein mathematisch betrachtet, letztlich muss man die gesamten Umstände betrachten!

    Alle Betrachtungen sind Brutto.

    Alles mit statistischen Werten gerechnet.


    1. Fall:

    Eine erwerbstätige Person geht mit Abschlägen in Rente.


    Rentenanspruch abschlagsfrei:

    1.538,55 Euro (45 × 34,19 Euro)

    - 102,57 Euro (Einzahlungen für 3 Jahre)

    1.435,98 Euro

    - 155,09 Euro (10,8% Abschläge)

    1280,89 Euro


    Somit 257,66 Euro Unterschied, allerdings 36 Monatsrenten zu je 1280,89 Euro mehr. In Summe 46.112,04 Euro.

    Daher müsste man die höhere Rente mindestens 179 Monate (14 Jahre und 9 Monate) beziehen, um den "Vorsprung" der niedrigeren (aber früheren) Rente auszugleichen.


    2. Fall:

    Eine nicht erwerbstätige Person geht mit Abschlägen in Rente.


    Rentenanspruch abschlagsfrei:

    1435,98 Euro (42 × 34,19 Euro)

    -155,09 Euro (10,8% Abschläge)

    1280,89 Euro


    Die monatliche Differenz beträgt 155,09 Euro. Allerdings wieder 36 Monatsrenten mehr. Der "Vorsprung" von 46.112,04 Euro würde nach 298 Monaten (24 Jahre und 10 Monate) aufgeholt sein.


    Es lässt sich also argumentieren, dass es Fallgestaltungen gibt, in denen es sinnvoll erscheinen kann, Abschläge in Kauf zu nehmen. (Insbesondere wenn man bedenkt, was für "Klimmzüge" erforderlich wären, um den Rentenbeginn aufzuschieben.