Ehevertrag. ja oder nein?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das mit der Zugewinngemeinschaft stimmt meiner Ansicht nach ... denn in der Zugewinngemeinschaft besteht im Prinzip Gütertrennung, es haftet nur das Vermögen des einzelnen.


    Ausser Du hast eine Bürgschaft unterschrieben, dann haftest Du natürlich vollumfänglich.

  • Nee Henning, es kommt auf die Rechtsform des Unternehmens des Selbständigen an.
    Außerdem wird es dann schwierig, wenn beide Ehepartner in Zugewinngemeinschaft ein Konto zusammen haben. Da nehmen bestimmte Ämter keine Rücksicht, wer welche Zahlungen erhalten hat. Das Konto ist dann zu und alles, was da ist, wird gepfändet. Bei der Steuererklärung ebenso. Der, der regelmäßig verdient, kommt spätestens dann mit für evtl. vorliegende Steuerschulden o.ä. auf.


  • nichts anderes habe ich gesagt....
    umso weniger kann ich deine teilweise reisserische wortwahl wie "demütigend" "um Geld bettelnd" etc. mir gegenüber nachvollziehen....
    ich war einfach pro ehevertrag bzw. wo ich lücken sehe - warum du davon ableitest, ich würde empfehlungen gegen arbeitende alleinerziehende bzw. gegen kinder abgeben- befremdet mich nach wie vor und entspricht überhaupt nicht meiner intension.


    wenn du meinen post richtig gelesen hast, ist dir wohl nicht entgangen, dass ich selbst alleinerziehend war/bin und für den kompletten kindesunterhalt allein gesorgt habe und das ohne immobilienerbe und hochdotierten job - auch ohne jeglichen unterhalt vom anderen elternteil... insofern ist es mir schleierhaft, warum du bei mir versuchst offene türen einzurennen....


    im übrigen hätte ich gerne mehr zeit mit meinem kind als bei der arbeit verbracht... aber das ist meine ganz eigene meinung und stellt keinesfalls eine wertung über arbeitende Elternteile dar....

    Happy new year 2015! :thumbup:

  • Okay, Ramona, wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Zu keiner Zeit wollte ich Dich angreifen oder Deine Meinung infrage stellen. Ich habe ausschließlich von mir und über mich gesprochen. Da war nichts "reißerisch" Dir gegenüber gemeint.
    Nebenbei noch gesagt: Mir wäre es lieber gewesen, meine Eltern hätten meine Kinder aufwachsen sehen, als dass ich eine Immobilie erbe. Oben wurde es schon ganz richtig gesagt: ein Lottogewinn, ein unerwartetes Erbe kann plötzlich Vermögen bringen, ohne dass man daran aktiv beteiligt wäre.

  • Ehevertrag definitiv ja. Bin seit 7 Jahren verheiratet. Warum Ehevertrag?
    Ganz einfach ich sehe den Ehevertrag als eine faire Sache für beide Parteien an. Falls der worst case eintritt, hat keier einen Nachteil und alles ist fair geregelt.


    Aussagen wie "man merkt schon ob man den richtigen Partner gefunden hat" oder ähnliche kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Tatsache ist wir sind alle Menschen und keiner von uns ist Gott und kann in die Zukunkt blicken. Wir wissen nicht einmal wie die Welt morgen aussehen wird. Man redet sich nur gerne ein manche Dinge zu wissen oder unter Kontrolle zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist.


    Fakt ist ich liebe meine Frau über alles und bin seit 7 Jahren glücklich verheiratet. Den Ehevertrag möchte ich jedoch nicht missen und zwar um unser beider Willen. Somit entsteht keinem ein Nachteil im schlimmsten Falle (den ich niemandem wünsche).


    Fakt ist nämlich, dass Scheidungen (welche nicht durch Eheverträge geregelt sind) ganze Leben zerstören können. Und zwar nicht nur Emotional (wie das eine Scheidung immer kann) sondern eben auch finanziell und somit nachhaltig. Also warum dieses unnötige Risiko eingehen?

  • Man sollte sich mit dem Familienrecht befassen, bevor man heiratet.


    Im Großen und Ganzen regelt das BGB bei Ehescheidungen die Folgen in ausgleichender Weise. Und ein Ehevertrag, der sich zu weit vom gesetzlichen Leitbild der bürgerlichen Ehe entfernt, ist im Zweifel das Papier nicht wert auf dem er geschrieben ist. Er wird bei Scheidung angefochten und wegen Sittenwidrigkeit per Gerichtsurteil für unwirksam erklärt.


    Ich stimme auch allen zu, die hier darauf hingewiesen haben, dass ein Ehevertrag vor allem bei Selbstständigen sinnvoll ist.
    Das hängt mit dem gesetzlichen Leitbild der Zugewinngemeinschaft zusammen. Hat ein Ehegatte während der Ehe eine Firma gegründet und aufgebaut, dann zählt der Wert des Unternehmens bei Scheidung in den Zugewinn.


    Problem: die Firma mag vielleicht einen Wert von 1 Million haben - aber diesen Betrag hat sie natürlich nicht auf dem Girokonto liegen. Und wenn dann die Hälfte des Firmenwertes im Scheidungsfall an den anderen Ehegatten ausbezahlt werden muss, ist das Problem groß!


    Und noch in einer anderen Situation muss man aufpassen. Es geht um den Pflichtteil des Ehegatten im Erbfall.
    Gesetzlich ist hier eine pauschale Lösung vorgesehen. Der Ehegatte erbt (im Normalfall) ein Viertel und ein weiteres Viertel ist der pauschale Zugewinnausgleich. Das kann als ungerecht empfunden werden.


    Meine Frau und ich sind beide in jeweils zweiter Ehe verheiratet. Jeder von uns hat Kinder - aber ein gemeinsames Kind gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Beide hatten wir bei Eheschließung vor vier Jahren bereits ein gewisses Vermögen. Beide wollten wir, dass dieses Vermögen im Falle des Todes ungeschmälert den eigenen Kindern zufällt.
    Bei der gesetzlichen Lösung wäre im Falle des Todes eines der Ehegatten sofort die Hälfte des Vermögens an den Überlebenden gefallen. Die jeweiligen Kinder des Erstversterbenden wären die Gelackmeierten gewesen.


    Deshalb habe ich einen Ehevertrag aufgesetzt, der genau das ausschließt. Trotzdem leben wir in der Zugewinngemeinschaft, weil wir das Konzept gut und fair finden. Aber wenn einer von uns stirbt, erbt der andere nicht, sondern erhält den echten Zugewinn wie bei einer Scheidung.


    Meiner Frau habe ich gesagt, dass es im Fall, sie will mich loswerden, nicht erforderlich ist, einen Mafia-Killer anzuheuern. Ein Scheidungsantrag erfüllt vermögensrechtlich den gleichen Zweck!


    :)


    Fazit: Wer das Familienrecht kennt, lebt länger und entspannter. Die Ehe ist kein unkalkulierbares Risiko.
    Sie ist das beste Rechtsinstitut, das ich kenne, wenn man mit einem Menschen, den man liebt, eine verbindliche Beziehung eingehen will. Da kann keine GmbH mithalten.

  • @fil Wenn ich mir den Thread so durchlese, wird das wohl jeder für sich beantworten müssen. Einige haben von Vorkommnissen gesprochen, bei denen man nur mit Ehevertrag heile rauskommt oder ohne Ehevertrag der Gelackmeierte ist. Mir gefällt der Beitrag von @muc vom 16. Januar. Insbesondere sein Fazit. Und von mir muss ich sagen, dass in meiner Ehe weiterhin kein Ehevertrag geschlossen werden wird.

    • Offizieller Beitrag

    @chris2702


    stimmt der bisherige Thread-Verlauf hat viele interessante Aspekte offengelegt. Ich werde im kommenden Monat auch ohne Ehevertrag heiraten, da ich zuversichtlich bin ohne diesen klarzukommen.

  • Noch zur Klarstellung:


    Ich bin auch der Überzeugung, dass die gesetzlichen Regelungen über die Ehe in den allermeisten Fällen einen Ehevertrag überflüssig machen.


    Das BGB ist durchzogen vom Bestreben des Gesetzgebers einen fairen Interessenausgleich sicherzustellen. Das ist so. Auch wenn es immer wieder Betroffene gibt, die davon berichten, dass ihre Scheidung sie "ruiniert" hat. Das ist häufig eine sehr einseitige Sicht. Würde man den anderen Ehepartner dazu hören, sähe es wahrscheinlich ganz anders aus.


    Die Grundidee der Zugewinngemeinschaft (=der gesetzliche Güterstand von Ehepartnern) ist die, dass jeder sein eigenes Vermögen hat und auch während der Ehe behält!!!


    Wenn oben in einem Beitrag davon die Rede ist, für die Schulden des Mannes aufkommen zu müssen, hat das mit gesetzlichem Güterstand nichts zu tun! In der Zugewinngemeinschaft haftet jeder nur für sich selbst und sein eigenes Vermögen. Mal abgesehen von Bagatellgeschäften des täglichen Lebens gem. § 1357 Abs. 1 BGB. Wenn ich also beim Kaufmann an der Ecke (gibt es den noch?) anschreiben lasse für den Lebensmitteleinkauf, dann kann der die Rechnung auch gegen meine Ehefrau einklagen. Aber das isses auch schon!


    Ein Wort noch zum gemeinsamen Girokonto: sehr weit verbreitet, weil viele glauben, als Ehepaar gehört ihnen jetzt alles gemeinsam! Trotzdem rate ich dringend davon ab, wenn es das einzige Konto sein sollte. Gerade wenn einer von beiden in eine Pfändungssituation hineingerät, lässt sich im Nachhinein schwer beweisen, welcher Teil des Guthabens auf dem gemeinsamen Konto wem gehört.


    Empfehlenswert ist hingegen ein "Drei-Konten-Modell". Jeder hat ein "privates" Giro-Konto für sich. Hier geht Gehalt oder ähnliches ein. Daneben gibt es ein "Haushaltskonto" und davon werden die gemeinschaftlichen Lebenshaltungskosten bezahlt. Z.B. die Miete, Strom, Telefon, Rundfunk, die Versicherungen und der Lebensmitteleinkauf.


    Das "Haushaltskonto" wird dann von beiden per Dauerauftrag aufgefüllt entsprechend dem monatlichen Bedarf. Hier kann man miteinander sprechen, ob die Beiträge 50:50 sind oder etwa nach Einkommen aufgeteilt werden. Letzteres ist meines Erachtens ein Gebot der Fairness. Wenn er mit 3.000,00 € netto nach Hause kommt und sie wegen Halbtagjob neben Kindererziehung nur 1.000,00 € netto verdient, kann sie kaum 50 % der Lebenshaltung bezahlen! Fair wäre hier eine Aufteilung von 75 % der Kosten bei ihm und 25 % der Kosten bei ihr. Wenn also die Lebenshaltung alles in allem 3.000,00 € monatlich kostet, dann zahlt er 2.250,00 € auf das Haushaltskonto ein und sie leistet 750,00 € Beitrag in den gemeinsamen Topf.


    Das hat aber nichts mit der Zugewinngemeinschaft zu tun!!!


    Der Zugewinn wird erst bei Ende der Ehe festgestellt. Und die Formel ist vergleichsweise simpel:


    Schritt 1: Ermittlung des Endvermögens jedes Ehegatten getrennt. Hier kommen Sparbücher, Immobilien, Wertpapierdepots usw. in die Berechnung.


    Schritt 2: Subtraktion des Anfangsvermögens. In vielen Fällen ist das Anfangsvermögen null. Z.B. wenn beide sehr jung und ohne große Ersparnisse geheiratet haben. Hat einer der Ehegatten während der Ehe eine Erbschaft gemacht oder ein Vermögensteil geschenkt bekommen, dann erhöht dieser Zuwachs das Anfangsvermögen. D.h. es wird rechnerisch so getan, als ob das Erbe/Geschenk schon bei Beginn der Ehe da gewesen wäre.


    Das Ergebnis von Schritt 2 ist der Zugewinn. Also die Differenz von Endvermögen minus Anfangsvermögen.


    Schritt 3: Vergleich des Zugewinns: Haben beide Ehegatten den gleichen Zugewinn, zahlt niemand etwas. Hat ein Ehegatte einen größeren Zugewinn als der andere, dann muss er die Hälfte des Unterschiedsbetrags an den anderen Ehegatten auszahlen. Nach diesem Zugewinnausgleich gehen beide mit dem gleichen Zugewinn aus der Ehe heraus!


    Das muss nicht bedeuten, dass beide nach der Ehe gleich vermögend sind!


    Nur zur Verdeutlichung ein Beispiel: Nehmen wir den Klassiker, alter Mann mit viel Geld heiratet attraktive junge Frau ohne jedes Vermögen. Er ist Millionär (hat 1 Million Vermögen), sie hat nix!


    Sie leben einige Jahre in Zugewinngemeinschaft und lassen es sich gut gehen. Er kommt für alles auf. Sie arbeitet nicht und kann deshalb auch nichts auf die Seite legen. Nach einiger Zeit hat sie die Nase voll und lässt sich scheiden.
    Wegen des aufwendigen Lebensstils ist sein Vermögen kleiner geworden. Er hat nur noch 750.000,00 €. Sie hat immer noch nix!


    Frage: Wer bekommt was? Antwort: Keiner bekommt irgendwas! Es wurde von keinem der Ehegatten ein Zugewinn erzielt und deshalb behält er seine (Rest-)Kohle und sie muss sich ein anderes "Versorgerli" suchen.


    Die Zugewinngemeinschaft ist nur dann problematisch, wenn einer von beiden während der Ehe ein Vermögen aufbaut, das sich am Ende der Ehe nicht verflüssigen lässt. Typischerweise ist dies - wie in meinem vorigen Thread schon ausgeführt - bei Selbstständigen der Fall. Der Wert der eigenen Firma wird im Endvermögen dazu gezählt und ist ausgleichspflichtig. Aber den "Firmenwert" hat niemand in flüssiger Form verfügbar. Und wenn der Ehegatte bei Scheidung gezwungen wird, die Firma zu verkaufen, dann ist nicht nur Ehe und Familie weg, sondern auch gleich die berufliche Existenz. Das ist die Gefahr! Hier sollte ein Ehevertrag für einen vernünftigen Ausgleich sorgen.


    Wenn aber beide als Angestellte arbeiten, stellt sich diese Problematik überhaupt nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Daher lässt sich als Fazit ziehen:


    Der Einzelfall muss jeweils individuell betrachtet werden und es bleibt festzuhalten, ein Ehevertrag ist kein nutzloses Instrument oder Werkzeug um den Ehepartner festzustellen. Sondern kann die Verfahrensweise für den Fall der Trennung vereinfachen und fairer gestalten.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Zum Thema Ehevertrag wird oft auch der Sachverhalt "Schwiegerkindhaftung" beim Elternunterhalt diskutiert. Ich halte das für unsinnig für die Zeit WÄHREND der Ehe wenn man beim Erwerb vor und während der Ehe acht gibt, wer welchen Vertrag schließt. Gütertrennung herrscht bei Zugewinngemeinschaft während der Ehe so oder so. Ansprüche auf den Familienunterhalt lassen sich mit einem Ehevertrag evtl.soweit begrenzen, dass es nicht sittenwidrig ist. Das kann man jedoch auch meines wissens ohne Notarvertrag vereinbaren...


    Habe dazu parallel einen eigenen Thread gestartet. Bin gespannt, wie so die Meinungen ausfallen.