Kapitalertragssteuer auf fällige Lebensversicherungen

  • Hallo.

    Das mit den Krankenkassenbeiträgen wurde mir hier schon super erläutert.

    Jetzt meine Frage zu Kapitalertragssteuer bei jetzt fälligen Lebensversicherungen wo man auch unterschiedliche Meinungen im Internet lesen kann.

    Ich habe eine Betriebliche Altersvorsorge aus 1984, eine LV aus 1990, und eine LV aus 2009 (Gehaltsumwandlung) und eine aus 2003, die alle in diesem Jahr fällig sind. Wie sieht da die Besteuerung aus und welcher Steuersatz wird zu Grunde gelegt?

    Danke für die Hilfe.

  • Ergänzung:

    Hallo.


    Eigentlich sollten Einmalzahlungen aus den alten Verträgen (vor 2005 abgeschlossen) komplett steuerfrei sein.

    grundsätzlich sind vor 2005 abgeschlossene private LV/RV bei stäterer Einmalauszahlung komplett steuerfrei (nach aktueller Rechtslage). Wenn diese aber als Entgeltumwandlung durchgeführt werden (man spart in der Einzahlphase Sozialabgaben und Lohnsteuer) ist die Einmalauszahlung nicht steuerfrei. Monatliche Rentenauszahlung sind in allen Fällen generell immer steuerpflichtig (natürlich gibts es Freibeträge), dafür werden diese aber bis zum Tod weiter gezahlt.

  • Ist nicht ganz richtig.

    Sonderfall: Alte Verträge bis 2004:

    Alte Direktversicherungen, die Arbeitnehmer bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben, werden in Sachen Steuern und Sozialabgaben anders behandelt.

    Lässt sich der Rentner das angesparte Kapital in einem Betrag auszahlen, bleibt dieser Betrag steuerfrei.