Wohnriester / Wohnförderkonto --> Dilemma im Alter?

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    heute mal ein spannendes Thema, bei dem ich nicht wirklich schlau werde; Thema Wohnriester im Alter.

    Grundsätzlich fühle ich mich finanziell, auch dank den Empfehlungen von Finanztip, sehr gut aufgestellt und nutze viele Finanzprodukte (ETF, Tagesgeld, Bausparer, etc.) auch größtmöglich selbstständig, ohne Finanz-"Berater".


    Auch einen Rieser-Vertrag (Fondsparplan) nutze ich, den ich mir später gern zum Wohnriester umwandeln möchte. Durch Zufall (oder gute Algorithmen) bin ich allerdings auf einen Finanzberater bei Youtube gestoßen, der hier massiv davor warnt. Ich will an dieser Stelle keine


    https://www.youtube.com/watch?v=lxtV02jUlrY


    In der genannten Episode warnt er ausdrücklich vor dem Wohnriester, da dieser insbesondere im Alter erhebliche Nachteile hat. Soweit mir das möglich war, sehe ich seine Argumente als durchaus plausibel an.


    Vor allem entsetzt bin ich über die Einschränkungen im Alter hinsichtlich Flexibilität, insbesondere zum Thema verkaufen, vererben, verschenken. Im Alter (aktuell bin ich Mitte 30) möchte ich mit meinem Eigentum tun und lassen können, was ich möchte. Z.B. es meinen Kindern vererben / zu Lebzeiten schenken (inkl. Nießbrauch), ohne mir Gedanken machen zu müssen über Steuernachzahlungen oder Rückforderungen in 5-stelliger Höhe.


    Über dieses Thema wird leider bei Finanztip meiner Meinung nach zu wenig berichtet, bzw. informiert, deswegen gerne hier der Aufruf zur Diskussion.


    Hat der gute Mann Recht?

    Verbau ich mir mit dem Wohnriester im Alter "alles", bzw. muss bei allem (Verkauf, Umzug in eine kleinere Wohnung) stets aufpassen, dass das Finanzamt auf der Matte steht?

    Mit 80+ check ich das doch nicht mehr... Bzw. hab mit 70+ wahrscheinlich schon keinen Nerv mehr dafür...


    Die Alternative zum aktuellen Stand für mih:

    Riester ja, aber nur um Steuervorteile und Zuschüsse abgreifen, im Alter die 30% auszahlen und den Rest als kleine Rente laufen lassen. Aber zur Immobilienfinanzierung, taugt das unter den genannten Aspekten nichts.



    Bin auf die Meinungen gespannt.

  • Genau, die Seite kenne ich auch, das stimmt auch alles dort (wie so oft bei FT);


    Allerdings werden die Einschränkungen im Alter nahezu nicht beschrieben...

  • Riester kurz vor Rentenbeginn zu 100% für die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie entnehmen, dürfte die beste Lösung sein.


    Die Steuerschulden des Schattenkontos werden ja sogar vererbt. Wer denkt sich so etwas aus?

  • Darf ich fragen, wie ich das mit den 100% verstehen kann? Das würde ja bedeuten, Rückzahlung sämtlicher Zuschüsse und Steuervergünstigungen über die letzten 30+ Jahre wg. "schädlicher Verwendung"?


    Deswegen war mein Ansatz ja eher, die 30% zu entnehmen, die ich rausholen "darf" und den Rest einfach so laufen lassen bis ins hohe Alter...

  • Die 30% sind relativ bekannt.


    Für die Entschuldung der selbst genutzten Immobile kann man aber 100% entnehmen. Wenn man das kurz vor Rentenbeginn macht, ist man den Anbieter und die hohen jährlichen Gebühren los und man hat nur noch das Schattenkonto bei der staatlichen Zulagenstelle, welches mit Abschlägen sofort versteuert werden kann.


    Es handelt sich nicht um eine schädliche Verwendung.

  • Danke für Hinweis! Damit bin ich auch d'accord.


    D.h. mit Rentenbeginn entnehme 100% Kapital zur Entschuldung meiner Immobilie aus dem Wohnriester.

    Daneben zahlen ich auf einen Schlag mit 30% Abschlag die komplette Steuerlast aus dem Wohnförderkonto / Schattenkonto, auch "safe". Damit wäre ich aus dem Riester / Wohnriester erstmal "raus".


    Dann bleibt aber immer noch der Punkt:

    Ich kann über das Geld aus dem Wohnriester ja nicht frei verfügen, sondern muss es zur Entschuldung meiner selbst bewohnten Immobilie nehmen. Das heißt, diese Immobilie wird dann plötzlich zur "Wohnriester-Immobilie", mit den Nachteilen, dass ich bis 85 darin wohnen bleiben muss.

    Vorzeitiges Vererben / Verschenken, evtl. durch Umzug ins Pflege-/Altenheim (oder weil ich auswandere / hypothetisch), wäre NICHT MÖGLICH*, richtig!?



    (* "Nicht möglich" im Sinne von "schon möglich, ABER"... Denn das wäre dann die förderschädliche Verwendung und alle bisherigen Zulagen und Steuerersparnisse der letzten 30 Jahre müssten zurückgezahlt werden... Außer ich bezieh innerhalb von 5 Jahren wieder eine selbstgenutzte (Alters-)Immobilie.)

  • Hallo MR-Z:

    Ich habe mich auch intensiv mit dem Thema beschäftigt. So wie ich das verstehe:


    Ab Beginn der Auszahlungsphase Deines Vertrages hast Du zwei Möglichkeiten: der Betrag auf dem Wohnförderkonto wird über die Jahre bis zum vollendeten 85. Lebensjahr aufgeteilt und gleichmäßig versteuert. Das heißt der noch nicht besteuerte Betrag auf dem Konto vermindert sich jährlich.

    Oder aber Du wählst die Einmalbesteuerung. Dann wird sofort der gesamte Betrag auf dem Konto versteuert. Abzüglich 30% Rabatt.


    Wenn Du die Immobilie im Alter (vor 85) dann verschenkst oder verkaufst, ist „das Wohnförderkonto aufzulösen“. Das heißt, Du musst dann den noch nicht versteuerten Restbetrag auf dem Wohnförderkonto mit einem Schlag versteuern. Bei der gleichmäßigen Versteuerung den zu diesem Zeitpunkt noch nicht versteuerten Teil, und bei der gewählten Einmalzahlung den Rabatt von 30% (die Steuern auf die 70% hingegen hast Du ja dann schon bezahlt).

    Die Zulagen aber müssen nicht zurückgezahlt werden. So steht es in den FAQ der Deutschen Rentenversicherung auf Seite 24.


    https://www.zfa.deutsche-rente…blicationFile&v=10#page28

  • Q: Was ist, wenn die selbst genutzte begünstigte Wohnung verkauft oder unbefristet vermietet wird?


    A: (...) Es erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos zum Ende des Jahres, in dem die begünstigte Wohnung nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (Auflösungsbetrag); dabei wird der sich aus dem Wohnförderkonto erge-bende Gesamtbetrag letztmalig um 2 Prozent erhöht.


    Der festgestellte Auflösungsbetrag unterliegt der Besteuerung. Zulagen und gegebenenfalls gewährte Steuerermäßigungen werden bei Verkauf oder Vermietung der begünstigten Wohnung nicht zurückgefordert.


    Okay, vielen Dank JeyEffAr. Das gibt dem Ganzen eine neue Wendung. Das kannte ich so bisher nicht.


    D.h. für mich nun, sobald ich mich aus dem Wohnförderkonto "freigekauft" habe, egal ob mittels Einmalzahlung der Steuerschuld inkl. 30% Rabatt oder über die Laufzeit bis 85 oder aber auch über jegliche Mischformen, kann ich mit der Immobilie tun und lassen, was ich will, verschenken, verkaufen, vermieten, vererben.

    Keine weitere Kosten, da mit Rückzahlung der nachgelagerten Besteuerung die Immobilie nicht mehr als "Riester-Immobilie" (begünstigte Immobilie) zählt, sondern "meins" ist.


    Gibt es noch andere Meinungen dazu oder ist das soweit nun der Konsens?


  • Noch Meinungen dazu?

  • Meinungen oder Fakten? :)


    Meine Meinung ist, das mir persönlich der Wohnriester zu kompliziert und unflexibel ist - auch weil ein Umzug ins Ausland nicht ausgeschlossen ist (hat also mit dem Wohn-Aspekt wenig zu tun).


    Was die Fakten angeht, ist ja oben schon viel korrekt herausgearbeitet worden, insbesondere wie man sich des Wohnförderkontos mit Rentenbeginn entledigt, um frei über die Immobilien verfügen zu können. Probleme sehe ich eher vor Rentenbeginn, wenn man eben doch nicht im Objekt wohnen bleiben will. Allerdings gibt es dann verschiedene Optionen, manche leichter andere schwerer, um das ohne förderschädliche Auflösung zu lösen (z.B. Reinvestition des Betrags in einen anderen Riestervertrag - vorausgesetzt man findet einen, der das Geld aufnimmt, oder der Partner/Partnerin bleibt drin wohnen, oder das Geld wird innerhalb von vier Jahren in ein neues Wohnobjekt investiert, etc).


    Mein Rat wäre (sofern Riester an sich für Dich passt von der Förderquote her) die Frage dann zu stellen, wenn die Immobilienfinanzierung ansteht, denn eine Riester-Reform steht an und dann wird sich gesetzgeberisch auf dem Feld in den kommenden Jahren einiges tun.

  • Danke für die Einschätzung(en);


    Dann bleib ich bei meiner ursprünglichen Meinung (solange keine Riesterreform bekannt ist):

    Normaler Fonds-Riester mit allen Zuschüssen und Steuervorteilen mitnehmen, zum Rentenbeginn dann 30% (sollten mind. 25 k€ entsprechen) entnehmen und damit machen was ich will (Restschuld tilgen, Weltreise machen, verprassen), die restlichen 70% über Laufzeit als Rente auszahlen lassen.


    Kein Wohnriester, nix...


    Danke!

  • Mein Plan:

    Wenn es an der Zeit ist, schauen wie der Rentenfaktor bei Herrn Riester ausschaut und mit dem vergleichen, was mir der dann zuständige Nachlassverwalter von Norbert Blüm anbieten kann. Sprich ob der Rentenfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung (Ausgleich von Abschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente) besser ist. Wenn es bei der DRV günstiger ist, dann bekommt die meine 30% zum Verrenten.


    Das gesamte Riesterguthaben für diese Zahlung verwenden zu können, ohne dass dies als schädliche Verwendung gilt, wäre mir noch lieber, aber mein Wunsch allein macht noch lange kein Gesetz. ;(