Nicht ausgeschlöpften Freistellungsauftrag neu vergeben?

  • Hi Community,


    folgendes Beispiel:


    Ich verkaufe eine Anlage und schließe das entsprechende Depot. Dafür hinterlege ich einen Freistellungsauftrag von 500 Euro. Der Verkauf "verbraucht" aber tatsächlich nur 300 Euro.


    Kann ich die 200 Euro "Delta" nun neu vergeben für das laufende Kalenderjahr?

    Der Freistellungsauftrag lautete ja 500 Euro, kann nicht mehr geändert werden (da Depot aufgelöst), wurde und wird aber ja nicht ausgeschöpft.

    Kann ich die 200 Euro neu vergeben, auch wenn der initiale Freistellungsauftrag 500 Euro lautete und formell nicht mehr geändert wurde?


    Danke!

  • In den früheren Jahren des Freistellungbetrages wurden die konsolidierten erteilten Freibeträge , egal ob ausgeschöpft oder nicht, zentral bei den Finanzämter erfasst und man bekam einen auf die Mütze wenn man zuviel Freistellungen erteilte.

    Jetzt zählt nur noch der verbrauchte Freibetrag.

    Also einfach bei der Bank auf die 300€ genutzen Freibetrag reduzieren, ab sofort oder ab nächstem Jahresultimo

  • Hallo d90, es gibt meines Wissens keine zentrale Datenbank für Erteilung und Nutzung der Freistellungsaufträge. Es wird Dich also niemand an Deinem Vorhaben hindern. Ich glaube (glaube!) nicht, dass es ein Problem gibt, solange Du nicht tatsächlich mehr als 801 € steuerfrei vereinnahmst. Ich kann mir vorstellen, dass es durch Tagesgeldkontohopping etc. zehntausende solcher Fälle in Deutschland gibt, die mit 1 € vor sich hin dümpeln und bei denen die Leute schlicht nicht mehr an die damals mit dem Kreuzchen bei "bis auf Widerruf" erteilte Freistellung denken. [Korrektur: tom70794 hat wohl einen neueren Stand.]


    Aber wenn Du das doch weißt und Dich mit dem Problem beschäftigst - was hindert Dich daran, den Weg der uneingeschränkten Legalität zu gehen und den erteilten Freistellungsauftrag bei Depotbank A auf genau die benötigte Summe zu kürzen? Noch bis zum 15.12. hättest Du Zeit dafür.

  • Also einfach bei der Bank auf die 300€ genutzen Freibetrag reduzieren, ab sofort oder ab nächstem Jahresultimo

    Danke für deine Antwort.

    Meine Frage bezog sich vor allem auf den Fall der Depotauflösung - ich habe in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass die Freistellungsaufträge dann eingefroren und nicht mehr änderbar sind. Aber wenn ich dich richtig verstehe, stellt es trotzdem kein Problem da, die 200 Euro Delta neu zu vergeben, obwohl der initiale Freistellungsauftrag 500 Euro waren, die nicht ausgeschöpft wurden? Es zählt die Realisierung, nicht die Vergabe/Verteilung?

  • In den früheren Jahren des Freistellungbetrages wurden die konsolidierten erteilten Freibeträge , egal ob ausgeschöpft oder nicht, zentral bei den Finanzämter erfasst und man bekam einen auf die Mütze wenn man zuviel Freistellungen erteilte.

    Also doch? Ich habe das noch nie erlebt bzw. davon gehört. Wenn dann nehme ich meinen Beitrag von oben schnell zurück...

  • Ich glaube Ihr redet aneinander vorbei.


    Das Meldeverfahren geht so


    Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die freistellende Stelle (z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.


    https://www.bzst.de/DE/Unterne…eistellungsauftraege.html