Erben

  • Unser Sohn lebte seit 15 Jahren in Thüringen. Leider ohne Kontakt zu uns. Jetzt starb er im August 2020 an einem Schlaganfall.

    Da außer Verbindlichkeiten keine Werte zu erkennen waren, haben wir die Erbschaft ausgeschlagen, auch seine Schwester, unsere Tochter tat dies. Die Kosten für die Beerdigung haben wir selbstverständlich übernommen. Bei dieser Beerdigung haben wir von Freunden unseres Sohnes erfahren, dass er gegen Bezahlung eine Vaterschaft übernommen hat. Nichts genaues, aber hartnäckiges Nachfragen bei Gericht, ja es gibt einen Sohn in Freiburg. Nach 3 Monaten. Jetzt hat die Kindesmutter die Erbschaft ebenso ausgeschlagen. Fragen: Wenn wir, die Großeltern sterben, erbt dieses Kind trotz Ausschlagung des Erbes ? Nachdem die Erbschaft ausgeschlagen wurde, was ist mit den Kosten der Beerdigung die wir bezahlt haben ?

  • Hallo Zarlui,


    die juristisch bewanderten Mitglieder des Forums sind wohl gerade alle abwesend. Deshalb versuche ich mich als Laie einmal an einer Antwort.


    Aber zuerst mein Beileid zu diesem Schicksalsschlag.

    Nachdem die Erbschaft ausgeschlagen wurde, was ist mit den Kosten der Beerdigung die wir bezahlt haben ?

    Lesen Sie bitte § 18 Thüringer Bestattungsgesetz. Vorrangig hat die Erbmasse die Bestattungskosten zu tragen. Wenn die, wie zu vermuten, nicht vorhanden ist, gilt die Reihenfolge der volljährigen Angehörigen nach Abs. 1. Da dürften Sie als Eltern an erster Stelle stehen.

    Wenn wir, die Großeltern sterben, erbt dieses Kind trotz Ausschlagung des Erbes ?

    Ihr „Enkel“ rückt in der Erbfolge an die Stelle des vorverstorbenen Sohnes, d.h. erbt zusammen mit dem überlebenden Großelternteil und Ihrer Tochter. Selbst wenn sie ihn testamentarisch enterben, hat er noch einen Pflichtteilsanspruch.


    Wie gesagt, eine Antwort als juristischer Laie ohne jegliche Verbindlichkeit.


    Gruß Pumphut

  • Danke einstweilen. Ist eigentlich so wie wir es gedacht haben. Die Freunde unseres Sohnes wußten bis auf einen nichts von einem Kind, ein Freund sagte mir, dass unser Sohne ihm gegenüber mal eine Andeutung gemacht hat dass er gegen Bezahlung die Vaterschaft übernommen hat und die Kindesmutter vor der Abschiebung bewahrt hat. Um ganz korrekt zu sein. Wenn es ein Kind unseres Sohnes ist, willkommen, wenn nicht gibt es keinen Grund das Kind als erbberechtigter Enkel anzuerkennen. Noch ne Frage. DNA. Von unserem Sohn gibt es nichts mehr, zur Verfügung stehen zum Vergleich nur meine Frau und ich. Wissen Sie ob das geht ?

    Gruß Kattler

  • Hallo,


    Ihr Fall ist so komplex und selten, dass Sie hier im Forum keine verbindliche Antwort erwarten können. Ihnen wird wohl nur übrig bleiben, einen auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.


    Noch eine persönliche Bemerkung: Bei wie vielen Kindern und Enkeln sind die Väter/Großeltern nicht die biologischen Väter oder Großeltern? Spielen die paar Gene wirklich die entscheidende Rolle oder doch eher die zwischenmenschlichen Beziehungen?


    Gruß Pumphut

  • Danke für Ihre Antwort. Leider hat weder die Kindesmutter noch unser Sohn in dieser Sache uns eingebunden. Wir haben ja erst nach dem Tod unseres Sohnes von einem eventuellen Enkel erfahren.

    Schönen Sonntag noch