Kauf einer Eigentunswohnung

  • Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand einen Tip geben. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft, die wir privat nutzen. Ich habe gelesen, dass ich hier keine Kosten für den Kauf absetzen kann. Gibt es irgendwelche Tipps, ob ich etwas in meiner Steuererklärung angeben kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • Guten Abend, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte mich belesen und das selbige herausgefunden. Wollte es aber nicht wahr haben, da die Kaufnebenkosten hoch sind. Selbst die Kreditzinsen kann ich nicht absetzen.


    Schade... da investiere ich für meine Familie in Eigentum und kann nichts angeben.

  • Schade... da investiere ich für meine Familie in Eigentum und kann nichts angeben.

    Aber eigentlich völlig normal. Kosten, die man absetzen kann sind in der Regel Kosten, die einem deswegen entstehen, weil man sein Einkommen generieren will. Also z.B. „Weg zur Arbeit“ oder „Arbeitszimmer“. Es geht ja darum, die Steuerzahlungen, die man auf sein Einkommen zahlt, zu „drücken“. Daher kannst Du Zinsen auf eine Eigentumswohnung auch nur ansetzen, wenn Du die Wohnung vermietest, weil Du ja dann Einkommen mit der Wohnung generierst, auf das Du Steuern zahlst.

  • Hallo,


    Meine persönliche Meinung ist und ich würde mir persönlich folgende Fragen beim oder kurz nach dem Kauf stellen:


    die Grunderwerbsteuer wird für die IMMOBILIE erhoben , also nicht für die MOBILEN Sachen, die mitgekauft wurden.


    Es sind regelmässig Aufzüge nicht Teil der Immobilie - weil sie ausgebaut werden können.

    Alle Einrichtungsgegenstände - zB Küche, Wandschränke etc sind nicht zu besteuern.

    Haustelefon kann ausgebaut werden, ist nicht immobil. Kaminofen, sofern nicht eingemauert. Gartengrill... Gartenmöbel, einrichtungen

    Da waren vielleicht noch andere Sachen in der Wohnung oder im Keller ?

    Solaranlage auf dem Dach?

    Solarspeicher mitgekauft?

    Ist die Garage/Tiefgarage/Stellplatz/Keller/Dachboden/Terrasse Eigentum oder Nutzungsrecht - möglicherweise unterschiedlich zu besteuern?

    Wie hoch war der Anteil der IHRL für die Wohnung? Der wurde ja mitgekauft ist aber wohl nicht steuerbar für die GrundERWERBsteuer.


    Wie hoch ist tatsächlich der Grundstücksanteil für die AfA? Wurde hier pauschal 20% angesetzt oder ein "richtigerer" Betrag?


    Wie groß ist die gekaufte Wohnung wirklich? Stimmen die Quadratmeterzahlen? Falls nein, wieviel gibt es vom Verkäufer zurück? Wie ändert sich die Grundsteuer?


    Gibt es regionale Möglichkeiten, die Grundsteuer zu senken?


    Gibt es Möglichkeiten die Müllgebühren anzupassen?


    Gibt es Möglichkeiten die Verteilungsschlüssel der Gemeinkosten der WEG anzupassen und weniger HG zu zahlen? zB Kosten, die nach Personen berechnet werden.


    Stellt evtl. die WEG Altschulden der Voreigentümer in Rechnung?


    Wurden vielleicht unbezahlte HG Beträge der Voreigentümer in Rechnung gestellt?


    Was steht in der TE bezüglich des Aufzugs und wer die Kosten tragen muss?


    Wird Kabelfernsehen richtig verrechnet?


    Zahlt die WEG Bankgebühren?


    Ist Homeoffice vom Chef vorgeschrieben?


    Gibt es noich eine andere Wohnung und ist die gekaufte Wohnung Arbeitsstätte eines Selbständigen?


    Muss ein Arbeitszimmer eingerichtet werden?


    Wie gesagt, alles Fragen, die ich mir persönlich stellen würde, wenn ich eine ETW kaufen würde... Sicher keine Beratung.

  • Hallo zusammen,


    eine Anschlussfrage hier bei Neubau eines Wohnhauses:

    Könnte man hier den "bau" bzw. im Zuge des Neubaus und Aufgrund der Corona-Pandemie "dazu geplanten" Anbau eines Arbeitszimmers steuerlich geltend machen?


    Vielen Dank!