Wohnriester umstellen, Darlehen nicht benötigt

  • Guten Morgen,


    Ich habe eine Frage zum Thema Wohnriester. Meine Frau hat im Rahmen der Baufinanzierung unseres Hauses einen Wohnriesterbausparvertrag bei der Lbs abgeschlossen ( 35000 Euro Bausparsumme). Dieser wird bis 2025 bespart und wird auch dann 50 Prozent der Summe erreicht haben. Vorfinanziert wird er mit einem Bankdarlehen.

    Wir sind Anfang bzw. Mitte 30 und haben 2 kleine Kinder, ein drittes ist geplant.


    Nun meine Frage: Das anstehende Bauspardarlehen hat einen schlechten Zins von ca. 2,5 Prozent und könnte sofort durch uns aufgrund der Zuteilungsreife eines anderen Bausparers, welcher einen super Guthabenzinshat hat hat und von uns als "Festgeldkonto" bespart wird, abgelöst werden.


    Jedoch hätte meine Frau dann noch 30 Jahre bis zur Rente, bei der sie lediglich die erhaltenen Vorteile virtuell verzinst und entsprechend im Rentenalter teuer versteuern muss. Das lohnt sich doch nicht nach dem kurzen Bezugszeitraum der Förderung oder?

    Kann man danach einen Riestervertrag mit Fonds o.ä. anschließen bzw. könnte man die bisherigen Förderungen in den neuen Vertrag umschichten ?


    Wie wäre es dann mit dem Wohnförderkonto hinsichtlich des Wohnriesters? Ich wäre dankbar für entsprechende Tipps.

    Vielen Dank vorab.

  • Hat keiner einen Rat für mich?


    Kann ich den Bausparer wegen des Status als Riestervertrag einfach ablösen oder nicht? Hätte das Nachteile und wie verhielte es sich mit dem Wohnförderkonto?Wäre der Vertrag dann beendet oder wäre dieser nur ruhend gestellt ?Fallen dabei Gebühren an?Im Moment werden jährlich 18 Euro abgezogen.


    Ich denke wenn meine Frau weiterhin Teilzeit arbeitet würden die Einzahlung überwiegend aus Zulagen bestehen. Ich denke dies in Verbindung mit einem Riesterfondssparplan könnte durchaus lukrativ sein.


    In Verbindung mit einem teuren Darlehen ist das wohl eher nicht der Fall.


    Würde mich über Rückmeldungen freuen.

  • Hallo,

    wenn die Bank den Wohnriestervertrsg nicht als Tligung verlangt, kann er mit Besparung und Zulagen weiterlaufen oder auch in eine Fondsvariante/ Riester übertragen werden. Kosten für die Übertragung fallen an. Das Schattenkonto (Wohnförderkonto) mit 2%iger Verzinsung würde z.B. anfallen, wenn das Guthaben zur Tilgung des Darlehens eingesetzt wird.