Elterngeldfrage und verbundener Lohnsteuerklassenwechsel

  • Hallo, ich beabsichtige meine Steuerklasse aufgrund geplanten Nachwuchses von 4 auf 5 zu ändern. Geht dies auch rückwirkend zum Jahresbeginn oder wäre dies nur im Jahr der Heirat möglich gewesen, was bei mir ein paar Jahre zurückliegt?

    Somit wäre es nur für die kommenden Monate möglich.


    Ich beziehe derzeit Elterngeld plus und arbeite Teilzeit (15 Stunden) . Aufgrund zu hohen Einkommens beziehe ich jedoch nicht die vollen 900 Euro Elterngeld Plus, sondern weniger. Sofern ich jetzt aufgrund Lohnsteuerklasse wechsle hätte ich auch jetzt weniger netto, so dass ich doch die 900 Euro bzw. mehr Elterngeld wieder erhalten müsste oder?


    Werden eigentlich Elterngeldmonate (Elterngeld plus ab 20. Lebensomat) als B3messungsgrundlage für nachfolgende Kinder mit dazugehörige Elterngeld herangezogen oder werden diese Monateausgeklammert und auf frühere Vollzeitarbeitsmonate zurückgegriffen? Ich hatte das für den Basiselterngeldzeitraum gelesen, dass dies nur bis zum 14. Lebensmonat möglich ist. Ich finde die Quelle aber nicht mehr. Wird das Elterngeld als Einkommen gewertet?

  • Steuerlich dürfte es sich ja nicht nachteilig auswirken in Verbindung mit dem Elterngeld oder? Wir sind zusammenveranlagt. Dass wir im laufenden Jahr etwas weniger Netto ausbezahlt bekommen, ist mir klar. Aber das sollte sich ja durch die Steuererklärung ausgleichen.Jetzt mit meiner Teilzeit haben wir etwa gleich viel netto bei 4/4,aber bei mir kommt noch das Elterngeld dazu.