Schönen guten Abend,
ich bin Berufseinsteigerin mit einem Jahresbruttogehalt von ca. 25.000 Euro. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich vermögenswirksame Leistungen, die ich in einen Banksparplan bei der Degussa Bank einzahlen lasse. Daneben investiere ich noch "freies" Geld in einen ETF-Sparplan. Jetzt frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn ich noch einen VL-Fondsparplan eröffne (mein Arbeitgeber würde mitspielen).
Gedanke ist: Sollte mir die Arbeitnehmersparzulage zustehen, würde es Sinn ergeben, einen Teil des "freien" Geldes, das ich in ETFs investiere, besser in einen VL-Fondssparplan zu stecken (nämlich die maximal förderfähigen 400 Euro/Jahr), um so die 80 Euro/Jahr an Arbeitnehmersparzulage minus der Kosten für ein VL-Depot (m. W. n. günstigster Anbieter: Finvesto mit 10 Euro/Jahr für das VL-Depot) mitzunehmen, also 70 Euro/Jahr mehr in meine ETFs fließen zu lassen. Sicher keine riesigen Summen, aber Kleinvieh macht auch Mist. Ist meine Überlegung soweit vernünftig?
Ich weiß, dass die Grenze für die Möglichkeit der Arbeitnehmersparzulage bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro liegt. Stellt sich mir nur die Frage, wie kann ich im Vorfeld, d.h. vor dem Steuerbescheid, sicher wissen, dass mein zvE die Grenze nicht übersteigt und mir die Arbeitnehmersparzulage zusteht?
Vielen Dank!
SarahW.