Private Krankenversicherung für unser Kind fraglich?

  • Hallo zusammen,


    meine Ehefrau ist Beamtin (Lehrerin) und privat krankenversichert. Ich bin gesetzlich krankenversichert. Das erste Kind wurde gesetzlich versichert. Es wurde nach 1 Jahr schwer krank, anschließend jedoch wieder gesund. Nun werde ich bald verbeamtet (bzw. kann verbeamtet werden) und muss mich privat krankenversichern. Das Kind ist mittlerweile 5 Jahre alt. Wird dieses nun ebenfalls "automatisch" privat krankenversichert, wenn beide Elternteile verbeamtet werden? Sofern die Krankenversicherung einen Antrag aufgrund der vergangenen Krankheit ablehnen, was geschieht dann? Darf man ablehnen?


    Weiß jemand Rat? =O

  • Niemand wird automatisch privat krankenversichert. Das Kind müsste freiwillig in der GKV versichert werden, was wenig Sinn macht, da es berücksichtigungsfähig über euch ist.


    Selbstverständlich darf die PKV ablehnen. In diesem Fall führt kein Weg an dem Basistarif vorbei.

  • AUA .... Diagnosen und Therapievorschläge ohne eingehende Untersuchung?!

    1. Das Kind ist in der GKV?

    Wie denn: Familienversicherung oder bereits als freiwilliges Mitglied mit eigenem Beitrag in höhe von ca. 200 Euro?

    2. wenn das Kind bereits länger als 6 Monate freiwilliges Mitglied der GKV ist, besteht kein Kontrahierungszwang im Basistarif.

    3. wenn das Kind in der Familienversicherung ist, dann besteht in der PKV Kontrahierungszwang im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktion.

    4. der Basistarif ist nicht schlechter als die GKV, sondern er bildet die GKV im System PKV ab. Der Tarif ist sogar sehr gut, wenn der Verbraucher ihn zu Händeln versteht und mit den Leistungserbringern richtig kommuniziert. Da hapert es - Wissen und Kommunikation!

    5. zu prüfen wäre hier fachlich sehr viel und da kann nur eine individuelle und detaillierte Beratung weiterhelfen.
    Das beginnt bei den einkommen, Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen, der anzuwendenden Beihilfeverordnung, etc.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten! Um noch etwas konkreter zu werden:


    Ehefrau Lehrerin (verbeamtet, A12 Entgeltgruppe 7, in Nordrhein-Westfalen)

    Ich (gesetzlich krankenversichert, momentan Angestellter im öffentlichen Dienst, TV-L E13 Entgeltgruppe 2, Jahresbrutto 54.661,20 EUR, ebenfalls in Nordrhein-Westfalen)

    Kind 1 (gesetzlich krankenversichert)

    Kind 2 (privat krankenversichert, über Ehefrau)


    Kind 1 ist familienversichert.


    Was geschieht nun, wenn ich im September verbeamtet (Lehrer) und privat krankenversichert werde? Welche Versicherung würde dann Kind 1 erhalten und welche monatlichen Kosten wären damit (round about) verbunden?


    Szenario 1: Kind 1 wird von den privaten Krankenkassen angenommen.

    Szenario 2: Kind 1 wird von den privaten Krankenkassen nicht angenommen.

  • Bitte individuell beraten lassen, wie Lange Oog schon geschrieben hat. Hier ist zu viel zu prüfen. Hätte diese Beratung schon vor Geburt stattgefunden, habe es schon mal kein Problem mit der Gesundheitsprüfung

  • 1.- Kind 2 ist auch in der Familienversicherung! Diese tritt per Gesetz ein. Ich hoffe, dass die PKV das weiß und das auch richtig angezeigt wurde.

    2. die PKV ist verpflichtet das Kind zu versichern - das Zauberwort ist Öffnungsaktion!

    3. lassen sie sich beraten - von einem Versicherungsberater - einem, der das auch beherrscht! - weil Vermittler bauen da zu oft Mist!
    Sie sind da auch nicht so ganz frei in ihren Entscheidungen, sondern sollten sich auf die Versicherer fokussieren, die an der Öffnungsaktion teilnehmen!