Bearbeitungsentgeld für KfW-Darlehen. Hausbank Sparkasse - Welcher Ombudsmann ist der Richtige?

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2007 über meine Hausbank Sparkasse ein Kfw-Darlehen ausbezahlt bekommen. Ich hatte nun Ende Nov 2014 schrifl. die Spk aufgefordert das damals angefallene (evtl. unrechtmäßig erhobenes) Bearbeitungsentgeld zurückzuerstatten. Meine Spk hatte daraufhin mein Forderungsschreiben an die Bayern LB/KfW zur Prüfung weitergeleitet. Die Bayern LB/KfW hatte - mit internem Schreiben an die Spk - meine Forderung abgelehnt.
    Ich hatte im Internet gelesen, dass im nächsten Jahr noch eine BGH-Entscheidung bzgl. der KfW-Darlehen fallen soll.
    Um bis dahin nicht mit meiner Forderung aus der Verjährung zu fallen, möchte ich nun den zuständigen Ombudsmann anrufen.


    Bloß, wer ist in diesem Fall der Richtige? --> Ombudsmann BayernLB/KfW ? Ombudsmann Sparkasse? - Oder ist der identisch?
    Wer weiss diesbzgl. Rat?


    Freue mich über Antworten.


    Andie

  • Soweit ich weiß, und auch selber so praktiziert, geht die direkte Forderung in Richtung der auszahlenden Bank, bzw. hast du sicherlich auch mit dieser einen Vertrag, und von dieser sind wohl Gebühren einbehalten worden. Daher der Ombudsmann deiner Hausbank.