Steuererklärung Ehepaar, nur einer Kurzarbeit

  • Hallo zusammen,


    mein Mann und ich haben beide Steuerklasse 4 und noch nie eine Steuererklärung gemacht, da wir ja nicht verpflichtet waren und bei jedem Steuer Programm sogar immer minimale Nachzahlungen errechnet wurden.


    Nun hat mich letztes Jahr die Kurzarbeit erwischt und ich muss für 2020 eine Steuererklärung abgeben. Mein Mann hatte keine Kurzarbeit.


    Nun meine Frage: Reicht es wenn ich die Erklärung für mich mache und abgebe und er nichts tut oder muss er auch eine machen? Auch wenn ich die getrennte Veranlagung wähle?


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,


    gute Frage!

    Mich würde zudem auch interessieren, ob es denn nicht Sinn macht, wenn einer in Kurzarbeit ist und der andere nicht, dass man dann zusammen veranlagt?


    Danke im Voraus.


    Liebe Grüße

  • Es besteht keine Verpflichtung, sich gemeinsam veranlagen zu lassen, nur weil eine gemeinsame Veranlagung gesetzlich möglich ist. Es reicht, wenn derjenige mit der Kurzarbeit eine Erklärung abgibt.


    In der Regel wird dabei eine Nachzahlung herauskommen, weil das Kurzarbeitergeld ja nicht versteuert wurde, es aber den Steuersatz auf die steuerpflichtigen Einnahmen erhöht.


    Bei einer Zusammenveranlagung würde das Kurzarbeitergeld den einheitlichen Steuersatz _beider_ Ehegatten erhöhen. Es würde also mehr Steuer auf das gemeinsame, zu versteuernde Einkommen anfallen.


    Ohne es berechnet zu haben würde ich davon ausgehen, dass daher eine getrennte Veranlagung zu einem günstigeren Ergebnis führt, weil damit nur die Einkünfte des einen Ehegatten höher belastet werden - und die des anderen nicht.