Darlehenszinsen auf Kreditbearbeitungsgebühr

  • Hallo zusammen,
    wie ich gerade feststellen musste, berechnen die Banken die Darlehenszinsen wohl incl. der Bearbeitungsgebühr. D.h. für die Bearbeitungsgebühr werden im Allgemeinen wohl auch Darlehenszinsen gezahlt. Da die Bearbeitungsgebühr allerdings vom BGH als nicht Rechtens angesehen wurde, müsste aus meiner Sicht neben der Bearbeitungsgebühr auch die zuviel berechneten Darlehenszinsen mit zurückgefordert werden.
    Bei einer Bearbeitungsgebühr von rd. 770 EUR und einer Laufzeit von 72 Monaten macht das immerhin rd. 550 EUR aus.
    Die in den Musterschreiben geltend gemachten Zinsen beziehen sich aus meiner Sicht nur darauf, dass die Bank mit den zu Unrecht einbehaltenen Bearbeitungsgebühren "arbeiten" konnte. Diese werden mit dem Leitzinssatz berechnet, der im Allgemeinen wesentlich geringer sein dürfte, als der Darlehenszins.
    Hat schon jemand damit Erfahrungen, bzw. sind meine Überlegungen korrekt?