Reisepreis zahlen trotz Corona-Risikogebiet

  • Für eine Pauschalreise nach Gran Canaria, Reisetermin 10.03.2021 (Kur-Urlaub), habe ich die Zahlungsaufforderung von Trendtours erhalten. Ganz Spanien einschl. Kanaren gilt als Hochinzidenzgebiet. Muss ich den Reisepreis jetzt zahlen, obwohl die Reise sicher abgesagt wird? Die gleiche Reise im Februar wurde schon abgesagt.

  • Für die Zahlung gilt: ‚Möglich ist nach Ansicht von Reise­rechts­experten und Verbraucherzentralen auch die „Unsicher­heits­einrede“ gemäß § 321 BGB. Danach kann der Reisende, der aus dem Reise­vertrag zur Voraus­zahlung verpflichtet ist, die Zahlung des Reise­preises verweigern, wenn erkenn­bar wird, dass sein Anspruch auf die Gegen­leistung, also die Durch­führung der Reise, durch mangelnde Leistungs­fähig­keit des anderen Teils gefährdet wird. Diese so genannte Einrede muss der Reisekunde gegen­über dem Anbieter erheben, am besten schriftlich per Einschreiben.‘ Quelle: https://www.test.de/FAQ-Corona…en-Verbraucher-5592946-0/

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Gibt es eine konkrete REISEWARNUNG für Gran Canaria? Hochrisikogebiet allein ist kein Hinderungsgrund und kein Grund einer kostenfreien Stornierung. Solange die Reise vom Veranstalter noch nicht abgesagt wurde und in einigen Wochen tatsächlich durchgeführt wird, bist Du sozusagen verdammt zum Reisen. Auch eine Reiserücktrittsversicherung würde allein wegen eines Hochrisikogebietes nicht einspringen, zumal dann nicht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Reise für vertretbar hält und das tut er dann, wenn trotz Hochrisiko keine Reisewarnung (mehr) vorliegt.

  • Hi,


    etwas merkwürdig finde ich, das vom Reiseveranstalter erwartet wird, alle Risiken zu übernehmen, man selbst aber nicht dazu bereit ist. Wer in diesen Zeiten Fernreisen bucht, sollte sich des Risikos und des Mehraufwandes bewusst sein.


    Gruß TradeAttack

  • etwas merkwürdig finde ich, das vom Reiseveranstalter erwartet wird, alle Risiken zu übernehmen, man selbst aber nicht dazu bereit ist. Wer in diesen Zeiten Fernreisen bucht, sollte sich des Risikos und des Mehraufwandes bewusst sein.

    Das Hauptproblem ist doch, dass sich diverse Reiseveranstalter/Fluggesellschaften im letzten Jahr nicht an geltendes Recht gehalten haben. Da wurden komplett bezahlte Reisen über Monate nicht zurück erstattet, oder die Anbieter gingen auf Tauchstation...

    Das wirkt halt jetzt nach. Wir selbst haben unsere Kanarenreise im Dezember 2020 erst auf den 'letzten Drücker' überwiesen und nicht 4 Wochen vor Reiseantritt.

    Eben weil wir im Frühjahr voll auf die Nase gefallen sind. Anfang März 20 den vollen Reisepreis für eine Reise im April bezahlt und dann mussten wir bis Mitte Juni kämpfen endlich den vollen Reisepreis erstattet zu bekommen. Ich will gar nicht wissen, wie häufig meine Frau da nachgehakt hat und wie häufig wir 'vertröstet' wurden...

    Zu unseren bereits 2019! bezahlten Flugtickets nach Madeira warten wir noch heute auf eine Antwort von TAP. :cursing:

  • Der Ärger auf Kundenseite ist mehr als verständlich. Der andere Teil der Wahrheit ist aber auch: hätten sämtliche Reiseveranstalter aus D UND aus ganz Europa UND anderen Kontinenten all ihre CoronaCrash-Kunden zugleich / zeitgleich ausgezahlt, wären sehr viele Hotels in den Zielländern mitsamt den Reisebüros schon früh in 2020 in die Insolvenz gerutscht.

    Die laaaang verzögerten Rückbuchungsbeträge haben auf existenzielle Weise Arbeitplätze gerettet ....: in Deutschland und im Ausland !

  • Der andere Teil der Wahrheit ist aber auch: hätten sämtliche Reiseveranstalter aus D UND aus ganz Europa UND anderen Kontinenten all ihre CoronaCrash-Kunden zugleich / zeitgleich ausgezahlt, wären sehr viele Hotels in den Zielländern mitsamt den Reisebüros schon früh in 2020 in die Insolvenz gerutscht.

    Die laaaang verzögerten Rückbuchungsbeträge haben auf existenzielle Weise Arbeitplätze gerettet ....: in Deutschland und im Ausland !

    Ach soo,

    na dann haben wir den beteiligten Firmen ein (zinsloses) Darlehen gewährt, oder!?;)

    Evtl. wäre man ja sogar schneller an sein Geld gekommen, wenn im Insolvenzfall die Versicherungen hätten einspringen müssen. :cursing:

    Ach ja, zu den Hotels. Die Hotels stehen ganz am Ende der Nahrungskette. Sprich die bekommen Ihr Geld für die erbrachte Leitung zumeist erst lang nachdem der Tourist wieder zu Hause ist! Oder glaubst Du, dass auch nur ein Hotel von einem der Reiseveranstalter das Geld für die Unterbringung der Gäste im Voraus bekommt!?

    AFAIK werden einzig die Flugtickets bereits vorab durch die Reiseveranstalter bezahlt. Die werden halt als Kontingent eingekauft und der Reiseveranstalter muss sehen, wie er 'Seine' Tickets an die Kunden verteilt.


    BTW: Diverse Reiseveranstalter hätten zumindest offen kommunizieren können. Oder eine Ratenzahlung anbieten, oder einen Gutschein (Der dann aber nicht nur 1 Jahr gültig ist!!!)

    Aber nein, sich taub stellen und die Kunden teilweise sogar offen anlügen war zumindest Alles, was wir von Seiten unseres Reiseveranstalters erlebt haben! Das schafft nicht gerade Vertrauen oder bindet Kunden.

    Das es auch Anders geht, haben wir z.B. bei lokalen Theaterveranstaltungen erlebt. Hier wurde seitens der Veranstalter offen kommuniziert und darum gebeten auf evtl. Rückzahlung/Stornierung zu verzichten und auf einen späteren Ausweichtermin zu vertrauen.

  • Gibt es eine konkrete REISEWARNUNG für Gran Canaria? Hochrisikogebiet allein ist kein Hinderungsgrund und kein Grund einer kostenfreien Stornierung. Solange die Reise vom Veranstalter noch nicht abgesagt wurde und in einigen Wochen tatsächlich durchgeführt wird, bist Du sozusagen verdammt zum Reisen. Auch eine Reiserücktrittsversicherung würde allein wegen eines Hochrisikogebietes nicht einspringen, zumal dann nicht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Reise für vertretbar hält und das tut er dann, wenn trotz Hochrisiko keine Reisewarnung (mehr) vorliegt.

    Im Thread ging es darum, ob eine Vorauszahlung geleistet werden muß oder nicht. Diese Frage wurde von mir bereits beantwortet.


    Ob etwas epidemiologisch ein Hochrisikogebiet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist immer, ob es eine Reisewarnung des Auswärigen Amtes gibt oder nicht. Diese muß sowohl den Reisezeitraum erfassen wie auch das spezielle Reiseziel.

    Gibt es eine solche Reisewarnung, können sowohl der Reisende wie auch der Reiseveranstalter aufgrund höherer Gewalt vom Reisevertrag zurücktreten (§ 651h BGB) - und dies jeweils so, dass kein Schadenersatz wegen des Rücktritts geleistet werden muss.


    Anders sähe es nur aus, wenn diese Höhere-Gewalt-Lage bereits bei Buchung der Reise bestand. Wir in Kenntnis einer solchen Lage gebucht, haben beide Vertragsparteien diese Rechte natürlich nicht.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)