Dienstwagen - versteuerter Arbeitsweg

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Oktober eine neue Stelle angetreten, zu der mir lt. Vertrag ein Dienstwagen zusteht.

    Diesen kann ich nun konfigurieren, wurde aber von einem ehemaligen Kollegen darauf hingewiesen, dass neben dem 1% vom BLP, den ich zahlen muss, auch der Arbeitsweg versteuert wird.


    Dies war mir auch bei Vertragsabschluss bekannt, weshalb ich eine Formulierung gefordert habe, die erkenntlich macht, dass ich keinen festen Arbeitsweg habe (bin im Außendienst deutschlandweit unterwegs). Im Vertrag ist jedoch der Ort der Betriebsstelle in der Kopfzeile enthalten.


    Formulierung ist folgende:

    "Es wird keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt, da die organisatorische Zuordnung keine erste Tätigkeitsstätte begründet."


    Mein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass diese Formulierung ggf. vom Finanzamt nicht akzeptiert wird und dort eher eine Formulierung wie "Ausübungsstätte der Tätigkeit ist der Wohnort des Arbeitnehmers" o.ä. hätte stehen müssen.


    Kann mir da jemand einen Rat geben? Sollte ich hier noch mal etwas anfordern?


    Viele Grüße

  • Eine erste Tätigkeitsstätte kann nicht nur durch Zuordnung, sondern auch durch verschiedene quantitative und qualitative Kriterien begründet werden. Ein arbeitsvertraglicher Ausschluß einer Zuordnung verhindert nicht per se das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte.