Auszahlung aus bAV Kündigung versteuern

  • Hallo zusammen,


    ich hatte Ende 2019 eine bAV über die Firma abgeschlossen. Leider habe ich mich vom "Verkäufer" belabern lassen und mich vorher nicht ausreichend informiert. Ende vom Lied ist, ich habe die Versicherung nun nach einem Jahr Laufzeit mit viel hin und her wieder gekündigt und Ende 2020 eine Auszahlung von ca. 1700€ bekommen.


    Auszahlungsbetrag 1700€


    Nun muss ich dies ja versteuern. Soweit ich weiß wie Kapitalerträge. Jetzt wäre es aber ja unsinnig die 1700€ zu vertsteuern, da ich dort ja auch etwas eingezahlt habe. Ich zahlte brutto 150€ über ein Jahr ein, wären also 1800€.


    Einzahlungen von mir 1800€ brutto


    Auf meiner Abrechnung fehlten am Ende durch die bAV etwa 73€ netto. Wäre also ca. 876€ netto die ich für diese 1700€ Überweisung gezahlt habe. 1700€-876€ = 824€ => 824€ * 0,2675 (Kapitalertragssteuer) = 220,42€


    mMn also zu zahlende Steuern ca. 220,42€


    Sind meine Überlegungen soweit korrekt oder habe ich etwas missverstanden, nicht beachtet oder wird das ganze generell eher anders gehandhabt? Auf welchem Bogen gebe ich das bei der Steuerklärung an?


    Grüße und Danke!


    (P.s. Die Krankenkasse schrieb mir schon dass sie aufgrund der geringen Summe davon nichts haben will.)

  • Ich wollte hier nur die steuerlichen Aspekte der Auszahlung besprechen :)

    Da ich aber das Interesse verstehen kann, hier ganz kurz was mich zum Abschluss bewogen hat und was ich nicht geprüft oder hinterfragt habe:

    - "Verzehnfachung" (Zitat) der eingezahlten Summe bis zur Rente

    - nur 73€ monatliche Belastung

    - die beste!!!! Absicherung fürs Alter, DUMM wer es nicht macht


    Was ich nicht wusste und mir nicht gesagt wurde:

    - Auszahlung muss später versteuert werden.

    - Echte Rente sinkt da Bruttogehalt reduziert wird.

    - bei 15% Zuschuss des Arbeitgebers kaum lohnenswert

    - Keineswegs deutliche Vermehrung des Eingezahlten Vermögens garantiert


    Das ganze war vor meinem finanziellen Erwachen. Heute würde ich den Herrn auslachen und weiter gehen. Ich möchte nicht sagen dass eine bAV nicht auch unter bestimmten Bedingungen gut sein kann, bei mir ist es jedoch nicht so.

  • Die Rechnung ist zwar nachvollziehbar, aber unzulässig. Mit Kapitalertragssteuer werden nur Erträge von bereits versteuertem Einkommen (z.B. aus privaten Depots, Sparanlagen, oder bisweilen privaten Rentenversicherungen) besteuert.


    Hier geht es um Erträge aus "unversteuertem" Geld, insofern wird gänzlich anders gerechnet. Die Versicherung kann hier aufklären, da das ohne Kenntnis der Zahlen und des Modells schwer möglich ist. Die Versicherung wird auch eine Bescheinigung senden, auf der drauf steht, wo der Ertrag in der Steuererklärung einzutragen ist.


    Es ist gut möglich, dass hier kein zu versteuernder Gewinn, sondern ein steuerlicher Verlust entstanden ist (sprich dass im nächsten Jahr der Verlust ähnlich wie Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen senkt). Genaueres steht auf der Bescheinigung.


    (PS: https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/)

  • OK, super, dann steht ja alles da. Du wirst also ca. 1700 Euro als sonstige Einkünfte versteuern, sprich in 2020 auf 1700 Euro extra Einkommensteuer zahlen. Das ist weniger als Brutto von Dir und vom Arbeitgeber für die bAV aufgewendet wurden, weil ja Kosten für den Vertrag abgezogen wurden. (Das mit dem Verlust in meinem obigen Post würde nur bei Riester-geförderten Verträgen zutreffen, also bitte hier ignorieren). Und ist ja auch logisch, dass Du nun Steurn nachzahlst, weil dieses Geld ja im Jahr der Einzahlung in die bAV nicht versteuert wurde.

  • So lange am Ende kein Verlust auf meiner Seite da ist ist doch ja eigentlich eine Super Sache. Danke für die Auskünfte!


    Um die bAV loszuwerden hätte ich aber auch etwas Verlust hingenommen. Da stecke ich mein Geld lieber in ETFs als in diese bAV.


    Ich weiß noch als ich das erste mal den Vertreter, äh sorry, Verkäufer informiert habe dass ich die bAV kündigen/widerrufen will. "Das geht nicht! Aber das macht auch keinen Sinn, am Markt gibt es keine bessere Anlagemöglichkeit, glauben sie mir!"

  • Naja, Verlust ist entstanden, das siehst Du schon daran, dass Dein eigener Beitrag 1800 Euro beträgt (+ vielleicht ein AG-Beitrag), Du aber nur ca. 1700 Euro versteuern musst. Nur 100 Euro Verlust nach einer derart schnell gekündigten bAV wäre erstaunlich wenig.


    Mein Rat wäre, sich über die paar 100 Euro Verlust nicht aufzuregen, sondern froh zu sein, dass Du die Kurve gekriegt hast. Viel Spaß und Erfolg bei der eigenständigen Anlage!

  • "Das geht nicht!....."

    Die Aussage vom Versicherungsmenschen ist ja auch erstmal korrekt und nicht anrüchig oder so. In der bAV ist der Arbeitnehmer einfach nur die Versicherte Person, der Arbeitgeber jedoch der Versicherungsnehmer. Nur der AG als VN kann sie wirksam kündigen, das erklärt auch den HickHack, denn Du wegen der Kündigung hattest.


    Dass die Rente später versteuert und krankenversichert werden muss, ist Dir garantiert beim Vertragsabschluss klar gemacht worden. Das steht übrigens auch in den Angebots- und Abschlusspapieren zur Versicherung. Ähnlich müssten die Auswirkungen durch die Entgeltumwandlung erklärt worden sein, spätestens bei der Gehaltsabrechnung nach der ersten Buchung hast Du das im Netto gemerkt.


    Es ist ja "leicht", jetzt auf einmal vorzugeben, ganz clever finanzstrategisch unterwegs zu sein, wenn man sich schon vorher eh nur ungern um so ollen Papierkram wie so eine lebenslange, investitionsintensive Rente gekümmert hat. ETF-Vorsorge als Allheilmittel - bAV nur ausbremsender Firlefanz? So einfach ist es nicht! Merke: nie Verträge unterschreiben, die man nicht richtig versteht.


    Und wer es sich halt leisten kann, sorgt mit beiden Anlagen in der Altersvorsorge vor!

    Denk mal drüber nach.

  • Und wer es sich halt leisten kann, sorgt mit beiden Anlagen in der Altersvorsorge vor!

    Denk mal drüber nach.

    Das ist ziemlich genau so pauschal, wie die Aussage "Das geht nicht!....."

    Und hat schon gar nichts mit "sich leisten können" zu tun!

    Eine bAV will gut überlegt sein und lohnt sich bei genauer Nachrechnung häufig eben nicht (außer für den Anbieter der bAV ;))!

    https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/


    Erst wenn Dein AG richtig was zur bAV dazu packt, kann es sich lohnen. Ich hatte von 2006 bis 2013 eine bAV über meinen damaligen AG. Im Endeffekt hätte ich das Geld lieber in einen ETF gesteckt...

  • Dass die Rente später versteuert und krankenversichert werden muss, ist Dir garantiert beim Vertragsabschluss klar gemacht worden.

    Leider nicht. Das war ein Massentermin mit 10 Leuten und am Ende konnte man sich in eine Liste eintragen wenn man das machen will, was natürlich selbstverständlich ist, sonst ist man ja dumm. (Wurde so suggeriert.) Einzeltermine oder gar weitere Erklärungen gab es nie. Es gab so ein Blatt wo ich bestätigen musste, dass ich genaustens aufgeklärt wurde. Das habe ich extra nie unterschrieben und abgeben. Habe das auch bezüglich eines Widerrufs erwähnt, interessierte aber weder meine Firma noch die Versicherung.


    Ich war dumm dem Verkäufer vertrau zu haben und den Vertrag abgeschlossen. Ich dachte dass durch die Firma dahinter das ganze wohl gut sein muss.