Veranlagung Steuer auf eine Person in Erbengemeinschaft?


  • Veranlagung Steuer auf eine Person in Erbengemeinschaft?

    Guten Morgen,

    gibt es eine Grundlage, wenn zwischen einer Erbengemeinschaft die schriftliche Vereinbarung der Zuteilung der liquiden Überschüsse aus Mietverträgen an EINEN der drei Teilhaber geht, dass nur diese Person den Gewinn versteuern muss? Unser damaliger Steuerberater hatte uns das so angeraten, es wurde auch einige Jahre akzeptiert, jetzt kam ein Schreiben, dass es unabhängig von Vereinbarungen auf alle 3 Teilhaber der Erbengemeinschaft aufgeteilt und versteuert werden müsse...

    Kann man da mit Aussicht auf Erfolg Widerspruch einlegen?

    Danke!

  • Ich würde bei dem Steuerberater nachfragen, der das so umgesetzt hat. Grundsätzlich muss der Gewinn gemäß den Besitzanteilen aufgeteilt werden (also so wie es das Finanzamt nun möchte), es sei denn, es gibt spezifische wirtschaftliche Gründe. Das kann nur ein Fachmann mit Kenntnis der Details beurteilen. Die Aussicht auf Erfolg des Widerspruchs hängt an diesen Argumenten, also "einfach so" wird sehr Wahrscheinlich nicht funktionieren.

  • Der damalige Steuerberater hatte nur privat beratend zur Seite gestanden (Exfreund) ? so dass ich hier auf Hilfe hoffe. Hatte überlegt, es genau so zu schildern, wie es auch ist, die Vereinbarung wurde aufgrund der schlechten finanziellen Situation des 16 Jahre jüngeren Bruders getroffen, der schon zu Schul- und Ausbildungszeit aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten der Eltern auf eigenen Füssen stehen musste... Oder ist das eher Quatsch, es auf die ehrliche, menschliche Art beim Fiamt zu versuchen? ?

  • Ehrlich ist nie verkehrt, aber "menschliche" Umstände können bei der Steuerberechnung (ohne spezifische gesetzliche Grundlage) keine Rollen spielen, schon allein der Fairness für alle Bürger wegen. Im konkreten Fall sieht das aus der Ferne betrachtet eher schlecht aus, wenn es keine spezifischen (sprich auf das Objekt bezogenen Gründe) gibt.


    Hier gibt es noch etwas mehr Kontext:

    https://www.steuernetz.de/lexikon/miet-und-pachteinkuenfte

    (ab "Verteilen die Miteigentümer die Einnahmen bzw. die Aufwendungen abweichend von den Miteigentumsanteilen,...")


    Es steht euch dreien natürlich frei, individuell je zu ein Drittel zu versteuern und dann jährlich im Rahmen der Schenkungssteuerfreibeträge den jüngeren Bruder zu bedenken. Es geht ja nur darum, dass die Besteuerung auf die drei aufgeteilt wird (so dass man bei geteiltem Eigentum nicht frei den "günstigsten" Weg wählen kann), und nicht darum, dass der eine partout nicht (nach Steuern) die Erträge haben darf.

  • Ja klar, aber da er ja das Geld bekommt wäre es natürlich fair und günstig, dass er es auch versteuert und nicht wir "teurer" wo sowieso er das bekommt und wir dann noch zusätzlich Kosten hätten. Also wohl doch eher schlechte Aussichten :(