Sehr geehrte Forenmitglieder,
ich hoffe, ihr könnt mir in folgender Angelegenheit helfen: Wir möchten bauen und haben in unserer Gemeinde ein unbebautes Erbbaugrundstück der Kirche gefunden. Es ist seit 23 Jahren verpachtet, der jetzige Pächter hat es aber nie bebaut und möchte es nun abgeben, da ihm die Kosten zu hoch werden.
Er möchte den Vertrag auf uns übertragen und verlangt dafür auch kein Geld; er ist froh, dass er das Grundstück abgeben kann.
Stellt diese Übertragung von Erbbaurechten steuerlich dennoch eine Schenkung dar? Das Grundstück hat einen Bodenrichtwert von 45000€ . Da wir mit dem bisherigen Pächter nicht verwandt sind, würde nach Abzug von 20000€ Freibetrag eine stattliche Steuerlast übrigbleiben.
Deshalb war meine Überlegung, das Erbbaurecht für einen symbolischen Betrag abzukaufen, um die hohen Steuern zu vermeiden. Ist diese Überlegung richtig und sinnvoll?
Die Grunderwerbssteuer würde in jedem Falle anfallen, richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe!