Oscar

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    über welchen Zeitraum muß aufgrund von Spekulationsgewinnen, höhere Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung der Rentner zahlen? Betrifft das nur das Jahr, in welchem die Spekulationsgewinne realisiert werden? Werden Verluste im Jahr davor gegengerechnet? Danke für Ihre Antwort.


    Viele Grüße

    W.Falk

  • Besteht denn Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Renter (KVdR) oder besteht eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (auch als Renter, aber das wäre egal)?


    In der KVdR zählen Einkommen aus Kapitalerträgen nicht, in der freiwilligen schon. Für die freiwillige Mitgliedschaft gilt: Werden Kapitalerträge oberhalb der 51 Euro Pauschale (die 801 Euro greifen dort nicht) erhalten, müssen diese bei der jährlichen Einnahmenabfrage der Krankenkasse angegeben werden. Es geht immer nur um die 12-Monats-Rhythmen (die aber nicht notwendigerweise dem Kalenderjahr entsprechen). Insofern erhöhen hohe Einnahmen nur einmal die KV-Beiträge. Eine Verrechnung mit Verlusten innerhalb der gleichen 12 Monate ist möglich, eine Verrechnung mit Verlusten aus dem Jahr zuvor nicht. Das ist auch logisch, denn die Verluste im Jahr zuvor hätten ja angegeben werden können und hätten das nicht-Kapitalertrags-Einkommen absenken können.


    Mehr zu den Details weiß die Krankenkasse.