Pflicht zur Hausratsversicherung im Mietvertrag

  • Hallo Zusammen,


    Ich bin auf diese Klausel in meinem Mietvertrag gestoßen "Der Mieter verpflichtet sich, ausreichende Privathaftpflicht und Hausratsversicherungen abzuschließen." Soweit mein Verständnis ist diese gesetzlich nicht zulässig. Nach meinem Verständnis versichere ich mit einer Hausratsversicherung vornehmlich mein eigenes Inventur gegen beispielsweise Diebstahl oder Wasserschäden. Ich würde aus der (als nichtig verstandenen) Pflicht zur Hausratsversicherung nicht ableiten, dass ich als Mieter Schäden beispielsweise aus einem Defekt der vermieteten Einbauküche hervorgegangen Wasserschaden aufkommen muss. Dagegen ein Wasserschaden aus einer falsch montierten eigenen Spühlmaschine schon. Abseits der Überlegung mit der Spühlmaschine würde ich keinen Grund sehen meinen Hausrat zu Versicherung (kein finanziell kritischer Umfang). Hier irritiert mich einfach die Klausel, die eine Pflicht versucht aufzusetzen. (Eine Haftpflichtversicherung habe ich und die steht für mich auch außer Frage). Sollte/Muss ich Mietgegenstände in dem Sinne versichern? Ich würde erwarten, dass das Interesse dafür beim Vermieter liegt und entsprechend dort eine Versicherung abzuschließen ist.


    Besten Dank wenn jemand das Ganze in eine Perspektive rücken kann


    Gruß,

    Thilo

  • Hallo Thilo,


    Papier ist ja bekanntlich geduldig. Ich würde diese Klausel geflissentlich Ignorieren, weil ich mir sicher bin, das diese keiner gerichtlichen Prüfung standhält.

    Der Hausrat ist dein Eigentum und nur du entscheidest ob die ihn versichern möchtest.

    Schäden die du am Eigentum des Vermieters anrichtest, zahlt die Haftpflicht.

    Und die Kosten für die Wohngebäudeversicherung zahlst du Anteilig über die Nebenkostenabrechnung.


    Anmerken möchte ich jedoch, das es sich nur um meine persönliche Meinung handelt.


    Gruß TradeAttack

  • (...)

    Schäden die du am Eigentum des Vermieters anrichtest, zahlt die Haftpflicht.

    (...)

    Wir hatten einen Sprung in einem Fenster der von uns bewohnten Mietwohnung, der tatsächlich von unserer Glasbruchversicherung anstandslos ersetzt wurde.


    Ich wundere mich heute noch darüber, aber so war es nunmal.

  • Für Glasschäden gibt es die Glasversicherung, da zahlt nicht unbedingt eine Privathaftpflichtvers., selber erlebt. Die Glas zahlt in der Regel für Schäden an

    Gebäude und Mobiliar, gute Glasversicherungen übernehmen mittlerweile auch Schäden

    am Cerankochfeld inkl. Elektronik, DIsplaybruchschäden am Smartphone selbst Muschelausbrüche sind mitversichert.

  • Hallo,

    um einmal auf den Kern der Frage zurückzukommen. Eine kurze Recherche zeigt, dass überwiegend die Pflicht zum Abschluss einer Hausratversicherung im Mietvertrag als unzulässig angesehen wird; z.B. hier ein Urteil:

    https://www.versicherungsrecht…-haftpflichtversicherung/


    Hauptargument für die Unzulässigkeit ist immer die "überraschende Klausel". Hier liegt aber auch ein Schlupfloch, wenn die Verpflichtung zum Abschluss der Hausratversicherung ausdrücklich als individuelle Klausel vereinbart worden sein sollte.


    Gruß Pumphut

  • Private Haftpflicht-Versicherung muß Du haben , (Schlauch platzt , Aquarium läuft aus....)

    eine Hausratversicherung nicht unbedingt.

    Der Vorgang bei mir (bei einer Mieterfam.) :

    Mieter 3 Jahre vorher eingezogen , dann neuen Computer gekauft .

    nach einer Woche gab es einen Kurzschluß im Computergehäuse .

    Den Gebäude-Feuer-Schaden (rund 25.000) bezahlte die Gebäudeversicherung anstandslos.

    Aber die Mieter hatten Pech gehabt -- Eine Hausratversicherung hätte Ihnen rund 40.000,- bezahlt -- aber so eine Versicherung hatten sie leider nicht.....