Rechtsschutzversicherung Preiserhöhung ohne schriftliche Info

  • Hallo,
    meine Rechtsschutzversicherung ist in den letzten fünf Jahren ca. 33% teurer geworden.
    Darf die das?

    Eine Schreiben / Mitteilung o. ä. kam nicht, ist er im Vergleich aufgefallen.

  • Leider ja. Die Erhöhung wird oft automatisch und in Kleinstbeträgen über die Jahresrechnung mitgeteilt (Turnus je nach Zahlweise halt). Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Prämie durch eher häufige RA-Konsultationen schon rein wie vertraglich vereinbart erhöht.

    Sollte es der VN Versicherungsnehmer mit den RA-Konsultationen oder Gerichtsverfahren ohnehin übertreiben (mehrere Fälle in kurzer Zeit ...), kündigt die Rechtsschutz den VN. Woanders wird man dann nur noch gegen sehr hohe Prämien versichert oder gar nicht mehr.

  • Danke für die Info.
    Eine Steigerung von 33% finde ich extrem. Soweit ich weiß, war in der Zeit kein Schadensfall.
    Kann ich eigentlich im Fall einer Kündigung darum bitten, dass alle Daten gelöscht werden, ähnlich wie beim Wechsel Stromanbieter o.ä.?

  • Gute Frage, jedoch für Nicht-(DSGVO)-Fachleute nur ein Blick in die Glaskugel möglich: Die Blacklist der Versicherer ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS) des GDV. Was die so speichern und vor allem wie lange kann eigentlich nur jemand beantworten, der/die selbst MitarbeiterIn bei einem Versicherer ist oder war.


    Möglich sind lt. einem älteren WELT-Artikel ab 2011 Selbstauskünfte beim HIS abzufragen und Falschinformationen löschen zu lassen (?) https://www.welt.de/finanzen/v…arzen-Listen-oeffnen.html So ein à la - SCHUFA-Modell nutzt nur nichts, wenn die ganzen wahren Infos ja trotzdem beim HIS gebunkert bleiben.