Riester-Vertrag: wechseln oder stilllegen?

  • Hallo liebe Community,

    ich habe mir vorhin ganz viele Beträge über dieses Thema durchgelesen, nur leider haben diese nicht 100%ig meine Fragen beantwortet.


    Deshalb hier mein Anliegen:


    Mein Riester-Vertrag läuft seit 2019 bei der WWK. Bezahle also aktuell Abschlusskosten. Für 2019 waren es 165€. Zusätzlich kamen noch Verwaltungskosten, Absicherungskosten, Fondkosten in der Höhe von 107€. Immerhin haben die Fonds einen Gewinn von 154€ gemacht. Mit den Zulagen komme ich auf ein plus von 57€. Für 2020 weiß ich leider die Zahlen noch nicht.

    Der Vertrag hat laut Vertrag Effektivkosten von 3,6%. Also viel zu teuer!

    Achso im Vertrag liegen aktuell ca. 3500€ und ich müsste noch bis zur Rente 42 Jahre einzahlen.


    Jetzt ist nur die Frage: Was tun mit diesem Vertrag?

    Wechseln oder den aktuellen Vertrag stilllegen?

    Meine Frage: wenn ich den Vertrag stilllege, werden dann die Abschlusskosten ausgesetzt? Laut meiner Quelle nein. Sprich ich müsste 3 weitere Jahre diese Abschlusskosten bezahlen. Nur die Verwaltungskosten würden ausgesetzt werden oder?


    Deshalb habe ich mir überlegt zu einem günstigeren Riester-Vertrag zu wechseln.

    Bei der DWS TopRente liegen die Effektivkosten bei 0,9%.

    Nach Abbezahlen der Abschlusskosten (wahrscheinlich auch über 5 Jahre), würde ich anschließend den Vertrag stilllegen, da ein Riester-Vertrag sich aktuell für mich nicht lohnt. (Das ist ein anderes Thema.)

    Möchte also so gut es geht Schadensbegrenzung betreiben.


    Was meint ihr dazu? Lieber wechseln oder den aktuellen Vertrag stilllegen?


    Ich freue mich über jede Anregung und bedanke mich schon einmal.


    Viele Grüße CaS

  • Hallo CaS


    3.6% ist in der Tat viel zu teuer. Den Vertrag still legen scheint mir (auch zum Informieren und Entscheiden, also um Zeit zu kaufen) eine gute Lösung. In diesem Fall kann der Anbieter natürlich weiter Gebühren entnehmen. Würdest Du den Vertrag allerdings 42 Jahre liegen lassen, muss er Dir dennoch die Beiträge+Zulagen garantieren (die natürlich dann wegen der Inflation weniger "wert" sind).


    Wenn sich Riester für Dich aktuell nicht rechnet wie Du schreibst, dann ist auch eine förderschädliche Kündigung eine Option. Du zahlst eben die erhaltenen Steuervorteile/Zulagen zurück, gehst vermutlich mit einem kleinen Minus aus der Nummer raus, bekommst die Beiträge zur freien Verfügung zurück, aber musst keinen stillgelegten Vertrag, der jährlich Gebühren kostet, mit Dir herumtragen. (Das Minus kann steuerlich angesetzt werden, reduziert sich also gemäß Deines persönlichen Steuersatzes zu Deinem Vorteil).


    Oder Du legst ihn still und hoffst, dass die Politik in der nächsten vier Jahren eine Reform auf den Weg bringt, die attraktivere Verträge ermöglicht, in die man wechseln kann (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt :-).


    Jetzt zu wechseln, nur um den neuen Vertrag dann umgehend stillzulegen (Du musst keine 5 Jahre einzahlen), würde für mich wenig Sinn machen, wenn sich Riester für Dich aktuell nicht lohnt.

  • Hallo.


    Bei den Kosten sollte der Vertrag nicht fortgeführt werden. Wenn sich ein Riester-Vertrag aktuell nicht lohnt, dann sollte man auch keinen neuen Vertrag abschließen. Weil es aber noch einige Zeit bis zur Rente dauert, wäre ich bei dem Gedanken, nicht förderschädlich zu kündigen, sondern nur ruhend zu stellen.

    Eventuell kommt tatsächlich die Riester-Reform oder die persönlichen Umstände ändern sich so, dass riestern wieder sinnvoll erscheint. In der dann aktuellen Situation kann man noch immer über einen Übertrag in den neuen (und dann hoffentlich deutlich besseren) Vertrag nachdenken. :/


    Wahrscheinlich wird es aber auch dann auf die Beitragsgarantie hinauslaufen. :rolleyes:

  • Wenn sich Riester für Dich aktuell nicht rechnet wie Du schreibst, dann ist auch eine förderschädliche Kündigung eine Option. Du zahlst eben die erhaltenen Steuervorteile/Zulagen zurück, gehst vermutlich mit einem kleinen Minus aus der Nummer raus, bekommst die Beiträge zur freien Verfügung zurück, aber musst keinen stillgelegten Vertrag, der jährlich Gebühren kostet, mit Dir herumtragen. (Das Minus kann steuerlich angesetzt werden, reduziert sich also gemäß Deines persönlichen Steuersatzes zu Deinem Vorteil).

    Kleines Minus? Meinst Du etwa steuerliche Begünstigung von zwangsweisen Steuerrückforderungen? ... Wirklich jetzt?


    Hast Du schon mal einen Riestervertrag gekündigt?


    Ich schon. Es ging bei mir um ca. 3.200 € Netto-Rückzahlung aus der Riester. Die staatlichen Zulagen zahlt man nicht zurück, sie werden vom Versicherer VOR der Überweisung des Rückkaufbetrages einbehalten. Das Finanzamt hat ca. 850,00 € allein an Steuern im Jahr des Rückkaufs kassiert. Deswegen muss man noch einem Riester-Rückkauf immer Geld für die erzwungenen Steuerrückzahlungen auf die Seite legen, nix steuerbegünstigt. Für viele ist das ein böses Erwachen. Meine damalige Riester war ein mehr als 10 Jahre alter Vertrag.


    Ich sehe da kein kleines Minus - eher ein großes.


    Die Idee, von einem Riester in einen anderen Riester zu wechseln, im Wissen in wenigen Jahren den Vertrag nicht fortzuführen, klingt wie eine echte Fehlkonstruktion bzw. im besten Sinne wie ein Rohrkrepierer, verstehe beim besten Willen nicht die Intention dahinter.

  • Hast Du schon mal einen Riestervertrag gekündigt?


    Ich schon.

    Na nun warte doch meine Antwort ab :-), denn ja, habe ich. Ist aber irrelevant.


    Dein „böses Erwachen“ ist das Ergebnis von einem Äpfel-Birnen-Vergleich, denn natürlich ist das unversteuerte Vertragsguthaben immer größer als das versteuerte Geld, das nach Kündigung auf dem Konto landet (Rentenzahlungen des Riester müssten ja auch voll versteuert werden). Das Minus, von dem ich spreche, ist das verbleibende Ergebnis der Rückzahlung und geht auf die Erträge oder Verluste zurück, die mit dem Riestervermögen entstanden sind und dann in der Anlage R-AB/bAV in Zeile 21 angegeben werden. Details stehen hier https://apps.datev.de/dnlexka/document/9268574


    Die Grundfrage für den Themeneröffner bleibt, ob er lieber das Geld selbst anlegen will oder ob er es in einem stillgelegten Vertrag lässt, wobei weiter Abschlusskosten weggehen, weil sich an Riester selbst oder seiner Situation in der Zukunft etwas ändert. Nun geht es hier ja um weniger als 2 Jahre Einzahlung, da hängt der Ruhestand nicht von ab, und er kann mit spitzem Bleistift rechnen oder per Bauchgefühl entscheiden - letztlich egal.