Verwaltungsgebühren

  • Hallo,
    wahrscheinlich schon hier und da diskutiert aber...
    habe eine Frage zu der Rückerstattung von Verwaltungskosten-Bearbeitungsgebühren .
    Bin etwas irritiert was ich da so alles lese, auch was meine Bank sagt.
    Ich habe in meinen Darlehnsvertrag
    unter Punkt 3.3: Bearbeitungsentgelt mit 0,000% stehen und
    unter Punkt 5: Effektiver bzw. anfänglicher effektiver Jahreszins:4,07 %. Der unter 3.1 ausgewiesene Zinssatz (3,95%) kann
    unter den genannten Voraussetzungen geändert werden. Hierbei wurde verrechnet: Verwaltungskosten auf ein Zeitraum von 10 Jahren.


    Habe ich nun einen Anspruch auf Rückerstattung ??


    Sven :)