Hallo,
wahrscheinlich schon hier und da diskutiert aber...
habe eine Frage zu der Rückerstattung von Verwaltungskosten-Bearbeitungsgebühren .
Bin etwas irritiert was ich da so alles lese, auch was meine Bank sagt.
Ich habe in meinen Darlehnsvertrag
unter Punkt 3.3: Bearbeitungsentgelt mit 0,000% stehen und
unter Punkt 5: Effektiver bzw. anfänglicher effektiver Jahreszins:4,07 %. Der unter 3.1 ausgewiesene Zinssatz (3,95%) kann
unter den genannten Voraussetzungen geändert werden. Hierbei wurde verrechnet: Verwaltungskosten auf ein Zeitraum von 10 Jahren.
Habe ich nun einen Anspruch auf Rückerstattung ??
Sven