heikebeate

  • Habe vom Amtsgericht eine Nachzahlung ins Vereinsregister von den Jahren 2010,11,14,15 und 18 erhalten.

    Ist da nicht einiges verjährt?

    Denke 3 jährige Verjährungsfrist. Bin mir aber nicht sicher. Vielen Dank für eine Antwort

  • Es gibt verschiedene Gebührenordnungen und damit verschiedene Verjährungsfristen.


    Frage bei dem Gericht nach der Rechtsgrundlage seines Bescheides und bitte um eine entsprechende Erläuterung.Bitte ebenfalls um Fristverlängerung des Zahlungstermins,mit der Begründung,daß Du Dich sachkundig machen mußt und teile gleichzeitig mit,daß Du bei Nachweis der Richtigkeit der Forderungen den fälligen Betrag bezahlen wirst und ob gegebenenfalls eine Ratenzahlung eingeräumt würde.


    Dann googlest Du nach der mitgeteilten Rechtsgrundlage und arbeitest die Gebührenordnung durch.Hast Du berechtigte Einwände legst Du Widerspruch ein und lieferst diesen beim Rechtspfleger des Gerichts ab.


    Viel Glück!!