erste Berufsausbildung - Steuererklärung und Verlustvortrag

  • Hallo zusammen,


    als junger Mensch beschäftige ich mich erstmals mit dem Thema Steuererklärung. Meine Freundin macht eine Berufsausbildung und erhält eine Ausbildungsvergütung. Sie hat im letzten und im vorletzten Jahr keine Lohnsteuer bezahlt, weil sie unterhalb der Grenzen lag.


    Ich leite daraus ab, dass Sie insofern

    1. auch keine Steuererklärung machen kann, weil sie ja keine Lohnsteuer bezahlt hat und

    2. auch die Anmeldung eines Verlustvortrags nicht sinnvoll ist, weil sie sich in der ersten Ausbildung nach der Schule befindet.


    Habe ich diese Dinge richtig recherchiert? Vielen Dank für Ihre und eure Hilfe.


    Ostseejunge

  • Hallo,


    1. ist falsch. Ich habe während meines Master-Studiums auch nichts verdient, aber trotzdem eine Steuererklärung gemacht. Habe Fahrtkosten und anderes abgesetzt und damit einen Verlustvortrag. :)

    2. Stimmt wohl. Mein Erststudium hat mir auch nichts gebracht. Und nach kurzer Google-Suche gilt das wohl auch für Ausbildungen.


    Viele Grüße

    Martin

  • SachsenMartin: ein Azubi mit einem Entgelt ist KEIN Master-Student ohne Engelt. Eine Erstausbildung ist KEIN Master-Studium. Ein Master-Studium ist eine zweite Ausbildung. Eine Erstausbildung ist eine Erstausbildung.

    Ostseejunge: Ein Verlustvortrag ist bei einer Azubine NICHT möglich. Eine Einkommensteuererklärung nicht anzuraten, weil keine Einkommenststeuern bezahlt werden.


    SachsenMartin liegt falsch (1. und 2. widersprechen sich) und Ostseejunge richtig.

  • Aber das schließt ja nicht aus, dass sie eine machen könnte (bringt nur nichts)?

    Und dass sie in ihrer ersten Ausbildung keinen Verlustvortrag geltend machen kann, habe ich doch bestätigt? Wo bin ich da falsch?

    Mein Masterstudium war nur das Beispiel, dass man keine Lohnsteuer gezahlt haben muss, um eine Steuererklärung zu machen. ;)