Wer bekommt die Bearbeitungsgebühr?

  • Hallo,


    ich habe 2012 ein KFZ finanziert, besser gesagt mein Ex-Mann war der Kreditnehmer, da ich zu dem Zeitpunkt nicht angestellt war. Im Januar 2013 habe ich mich dann getrennt ab da habe ich das Fahrzeug komplett allein bezahlt. Auch vorher kam ich für die Raten auf, was leider aufgrund des gemeinsamen Kontos nicht klar ersichtlich ist. Wir hatten die Vereinbarung, das ich dafür aufkommen muss und das habe ich auch gemacht. Nun wollte ich die Bearbeitungsgebühr anfordern, da ich diese ja auch bezahlt habe und alle Vertragsunterlagen bei mir sind. Daraufhin antwortete mir die Europa Bank, dass ich nicht der Kreditnehmer bin und somit keinen Anspurch auf die Gebühr habe, dass ich belegen kann, dass die Raten von meinem Konto gegangen sind interessiert sie nicht. Ich benötige eine Bestätigung meines Ex-Manns das ich die Bearbeitungsgebühr ausbezahlt bekomme.
    Nun ist mein Ex-Mann der Meinung, dass ihm anteilig die Hälfte der Gebühr zusteht, da er ja der Kreditnehmer war. Ich vermute, dass es rechtlich wirklich so ist, wollte mich aber nochmal vergewissern.
    Ich hoffe mir kann hierzu jemand eine klare Aussage machen.


    Vielen Dank.


    lia0403

    • Offizieller Beitrag

    Im Verhältnis zur Bank kann nur der Kreditnehmer die Gebühren zurückfordern, welche Verhältnisse Sie im Innenverhältnis mit Ihrem ex-Mann regeln bleibt wohl Ihrem Vergleich oder Kompromiß vorbehalten.


    Sie könnten natürlich auf Rechtsgrundlage der Kontoumsätze den Anteil von Ihm herausfordern, aber ich denke dies ist nicht wirtschaftlich sinnvoll.


    Daher gehe ich von 50%/50% aus.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager