DKB: Sicherheitsgarantie fällt weg - Wie halten es die anderen?

  • Hallo,


    in einer Nachricht teilt die DKB ihren Kunden zahlreiche Verschlechterungen der Konditionen an.

    (u.a. Negativzinsen bei >100k €, Wegfall der (Mini)Zinsen des Kreditkartenkontos)


    Etwas unscheinbarer ist auch die Information, dass die "Sicherheitsgarantie" ab dem 01.04.2021 weg fällt. Das begründet die Bank mit den neuen Vorgaben zur Legitimierung von Kreditkartenzahlungen.


    Zitat

    Aufgrund einer EU-Richtlinie wird die Anmeldung in Ihrem Banking bereits seit einiger Zeit doppelt abgesichert. Spätestens seit Januar 2021 werden nun auch Ihre Kreditkartenzahlungen im Internet zusätzlich geschützt und müssen durch Sie erneut bestätigt werden.
    Unsere neuesten Sicherheitstechnologien in Verbindung mit der Umsetzung der EU-Richtlinie und Ihre Wachsamkeit garantieren so für das Banking eine hohe Sicherheit. Unsere bisherige DKB-Sicherheitsgarantie kündigen wir daher zum 1. April 2021. Selbstverständlich behalten Sie weiterhin einen gesetzlichen Erstattungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.

    Alle Features, Tipps und Informationen zum Thema Sicherheit haben wir für Sie unter dkb.de/sicherheit zusammengestellt.


    Der gesamte Passus wird mit der Änderung gestrichen:

    Zitat

    Die DKB AG garantiert hiermit zugunsten des Teilnehmers, der ein Verbraucher ist, die Übernahme des vollen Schadens aus vor der Verdachts- oder Sperranzeige erfolgten, nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, wenn der Teilnehmer die Pflichten nach Nummer 9.1 eingehalten, nicht in betrügerischer Absicht gehandelt und den Schaden nicht durch vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzung verursacht hat. Im Fall der Verwendung eines Authentifizierungsinstruments mit darauf befindlichem Signaturschlüssel gilt die Garantie nur, wenn der Teilnehmer ein von der DKB AG zur Verfügung gestelltes Authentifizierungsinstrument in der jeweils aktuellen Version benutzt hat.


    Die Garantie war für den Kunden komfortabel, grds. Stand die Bank in der Pflicht, alle betrügerisch verursachten Kosten zu übernehmen, sofern man nicht grob fahrlässig gehandelt hat.


    Die Last wird jetzt dem Kunden aufgedrückt.


    Gibt es bei anderen Banken das gleiche Bestreben?

    Kann jemand mit Rechtsverstand beurteilen, ob das praktisch relevant ist?

    Wie sieht es bspw. aus, wenn mit geklauter Karte bezahlt wird, bevor ich den Zugriff sperren kann?


    Gruß,

    Markus