Rentenversicherung Widerspruch Selbst oder mit Anwalt

  • flox84 Wenn nach Widerruf zwischen Auszahlungsbetrag und Summe der Einzahlungen ein Gewinn bleibt, könnte der steuerpflichtig sein. Das wird aber von den Finanzämtern wohl unterschiedlich gesehen. Freunde haben eine gute Erfahrung damit gemacht, beim Finanzamt nachzufragen.

  • Hi Zusammen,


    ich habe noch eine Frage, ich habe mal geprüft wie viel ich bei der DVAG in meinen Vertrag (Vertrag aus 2003) bisher eingezahlt hatte (26K)

    (Monatliche Abbuchungen laufen bisher weiter),

    wenn ich nun den Vertrag widerrufe, erhalte ich dann aber den Wert der aktuellen Fondsanteile (ca. 40k) + plus die einbehaltenen Abschlusskosten + Verwaltungskosten wieder?


    Müsste ich zudem auf den Gewinn von den 40k-26k = 14k Steuern zahlen?


    Viele Grüße

    Flo

  • .....

    Hi Zusammen,


    ich habe noch eine Frage, ich habe mal geprüft wie viel ich bei der DVAG in meinen Vertrag (Vertrag aus 2003) bisher eingezahlt hatte (26K)

    (Monatliche Abbuchungen laufen bisher weiter),

    wenn ich nun den Vertrag widerrufe, erhalte ich dann aber den Wert der aktuellen Fondsanteile (ca. 40k) + plus die einbehaltenen Abschlusskosten + Verwaltungskosten wieder oder nur die eingezahlten Beträge von mir?


    Müsste ich zudem auf den Gewinn von den 40k-26k = 14k Steuern zahlen?


    Viele Grüße

    Alex

  • Hallo flox84, Du sprichst zwei komplizierte Themen an.


    Salomonisch: Die Entschädigungssumme ist diejenige, auf die ihr euch einigt oder die das Gericht entscheidet.


    Im Detail: Bei einer konventionellen Versicherung ist es einfacher. Da würden die eingezahlten Beiträge nach dem eher hohen "BGB-Zins" aufgezinst werden und der "gezogene Nutzen" (typischerweise der geringe Wert der enthaltenen Risikolebensversicherung) abgezogen. Das würde ich auch für die fondesgebundene ausrechnen (lassen). Wenn der Fondswert höher sein sollte (selten, aber kann vorkommen), nimmt man den und schlägt die Vertriebskosten (wieder aufgezinst natürlich) oben drauf.


    Wenn Du widerrufst, kann die Versicherung entweder den Widerruf ablehnen oder sie macht Dir ein Angebot. Im ersten Fall kommst Du ohne professionelle Unterstützung nicht weiter. Im zweiten Fall kannst Du auch selbst eine Einschätzung versuchen, wie sehr dich die Versicherung übers Ohr hauen will bzw. auf wie viel 1000 Euro du für die schnelle Lösung ohne weitere Verhandlungsrunden zu verzichten bereit bist.


    Hattest Du geschrieben, wie viel Vertragswert Du jetzt hast? nein, dafür...

    ich war damals noch keine 18Jahre alt.

    Hast Du jemals den durch Deine Eltern getätigten Vertragsabschluss als Erwachsener selbst bestätigt? Wenn nein, dann ist der Vertrag schwebend unwirksam und Du kannst jederzeit erklären, dass Du mit dem Vertragsabschluss nicht einverstanden bist. Vorteil: Kaum noch bzw. gar keine Einredemöglichkeit für die Versicherung. Kein Rumdiskutieren, ob diese und jene Passage nun auch von dem Gericht an Sitz dieser Versicherung auch so eingeschätzt wird usw.


    Steuern: Schwierig. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Man könnte sagen, dass bei einer Versicherung, die bei vorzeitiger Kündigung steuerfrei ist (wenn Bedingungen erfüllt sind) das gleiche auch beim Widerspruch gelten müsse. Man könnte aber auch argumentieren, dass eine widersprochene Versicherung am Ende wie keine Versicherung ist und deswegen auch das Privileg nicht gilt. Freunde von mir haben dem örtlichen Finanzamt vorher diese Frage auf eine möglichst unverfängliche Art und Weise gestellt und eine eher ausweichende Antwort bekommen, es dann getan und mussten keine Steuern zahlen. Wenn Steuern fällig werden, dann aber auch nur auf den Gewinn (und auch nur Kapst eigentlich - nicht sicher). Auch eine schöne Frage an den Steuerberater.


    An Deiner Stelle würde ich die mögliche Mehrzahlung aus dem Widerspruch vorab ermitteln und dann je nach Abstand zur bekannten Zahlung bei Kündigung entscheiden, ob du den Zusatzaufwand und das Risiko eingehen möchtest.