Rentenversicherung Widerspruch Selbst oder mit Anwalt

  • Hallo Community,


    kurze Frage, ich möchte die Berühmte Rentenversicherung Rente Plus von Aachener & M. widerrufen/Widerspruch. Das dies geht, ist mir schon bestätigt worden oder auch mehrfach publiziert worden im Internet. Nun die Frage zum Vorgang. Könnte ich dies selber durchführen (Musterbrief Finanztip, danke dafür) oder ratet ihr mir über einen Anbieter wie Helpcheck, Recunia oder die Verbraucherzentrale in Hamburg zu gehen, weil dort der Widerspruch von einem Anwalt verfasst wird? Die Kosten von Helpcheck & Recunia belaufen sich auf ca. 30% des Überschusses von Rückkaufswert und tatsächlichen erhalten Wert.

    Vielleicht hat das jemand von euch schon durch und kann mir eine Empfehlung geben. Würde gern nicht noch mehr Geld verlieren oder unnötig ausgeben. :rolleyes:

  • Also ich habe reichlich Erfahrungen mit derartigen Widerufen (ca. 8) die ich für Verwandte durchführte.

    Auch Aachen Münchner Generali darunter.


    Für professionelle Prüfung ist 85€ bei VZ HH gutangelegtes Geld.

    30 % Erfolgsprovision beim Diensteister finde ich teuer.


    Aktuell bereite ich wieder einen Widerruf für Verwandte vor .
    (MLP LEBEN/ Heidelberger bzw. Standard Life)


    Gehe diesmal so vor:

    1. einfach widerufen eventuell mit Bezug auf die BGH Urteile

    2. wenn abgeleht wird lege ich den Vertrag den der VZ HH zur Vollprüfung vor


    Man kann ja mehrfach widerrufen.

  • tom70794 oder jemand anderes: Kannst Du aus Deinen Erfahrungen einschätzen, ob ein Widerruf auch bei einer vor drei Jahren gekündigten MPL/Heidelberger Leben Kapitallebensversicherung möglich ist? Der Abschluss war irgendwann in den 1980ern und damit vor 1994 (was die Verbaucherzentrale auf der Seite als Grenze nennt).

  • MPL/Heidelberger Leben Kapitallebensversicherung möglich ist? Der Abschluss war irgendwann in den 1980ern

    MLP und in den 80ern ....... ich versuche mich gerade zu beherrschen!

    Die MLP-Lebensversicherung wurde 1991 gegründet.

    Der Ursprungsbeginn steht auf der Police - da muss man nicht raten!

    Was vor 1994 war, ist regelmäßig nicht betroffen!

  • Der Argumentation von Lange Ogg zu den Gründungsdaten von MLP Leben kann ich zustimmen.


    Nicht destrotrotz kann man auch gekündigte Verträge auch noch onTop widerrufen.

    Habe bei 4 gekündigten Verträgen bei DVAG/Aachen-Münchner noch jeweils 1 Tausender rausgeholt.

  • Hallo zusammen,

    stecke in einer ähnlichen Situation, nur mir wurde von einem bekannten zur Anwaltshilfe geraten. Habe gerade eine Kanzlei in Köln engagiert und bin mal gespannt was dabei rum kommt.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit einem Anwalt in der Sache?

  • Ich wollte einfach nur gerne wissen, ob der ein oder andere da schon positive Erfahrungen gemacht hat... im Internet liest man ja viel - von super bis nix erreicht!


    Meine Kanzlei wirbt zB ganz groß damit, dass man jede Rentenversicherung widerrufen kann. Das hier ist die.


    Bin noch neu hier und habe einfach ein Forum gesucht, auf dem man sich diesbezüglich austauschen kann. :)

  • Grundsätzlich ist es auch möglich ohne Rechtsanwalt einen solchen Vertrag zu widerrufen. Sofern man die einschlägigen Urteile kennt und dabei beispielsweise auch explizit die Fehler auffindet und diese nennen kann, dürfte nichts dagegen sprechen alleine den Vertrag zu widerrufen. Ein Problem ist jedoch teilweise die Durchsetzung des Widerrufs. Denn oftmals stellen sich die Versicherer quer und verneinen die Möglichkeit des Widerrufs. Dann kommt man um einen Anwalt nicht herum

  • Wollte euch ein Update geben, die Generali, hat meinen Widerspruch meiner Rentenversicherung RentePlus angenommen und mir das ausbezahlt, was ich mir erhofft habe. Muss also nicht um den Umweg über die die Verbraucherzentrale Hamburg oder irgendwelchen anderen teuren Anbietern nehmen. Danke Finanztip.

  • Hi Zusammen,


    ich habe den Beitrag hier im Forum vor ein paar Tagen entdeckt & gelesen und hatte selbst 2004 solch eine Rentenversicherung "Rente Plus" von der Aachener & M bekommen. Die läuft auch bis heute noch inklusive monatlichen Einzahlungen.

    Meine Eltern hatten diesen für mich im Jahre 2004 abgeschlossen, ich war damals noch keine 18Jahre alt.


    Ich stehe vor den selben Fragen wie der Alex damals auch und ich hätte darüber hinaus noch weitere Fragen. Ich hatte gelesen, das der Alex den vertrag widerrufen hatte mit der Vorlage von Finanztip.



    • Soll man den Wiederspruch (Vorlage von Finanztip) bei der Deutschen Vermögensberatung einreichen oder bei der Generali Versicherung?
    • Bei mir laufen aktuell noch die Beiträge weiter, werden die durch das Schreiben direkt gestoppt und wird sich ein mein DVAG Vermittler bei mir melden (möchte ich nicht das das passiert)?
    • Sollte man dem Wiederruf noch etwas ergänzen, wie Anhänge (Vertragsabschluss etc.), falls ja welche?


    Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung eurerseits freuen.


    Gruß

    Flo

  • Es ist eigentlich kein Widerspruch, wenn der Vertrag nie wirksam abgeschlossen wurde (durch Deine Eltern schwebend unwirksam). Mir fehlt aber die Erfahrung, um sagen zu können, ob und wie sich der Unterschied hier auswirkt.


    Der DVAG-Freund wird sich auf jeden Fall bei Dir melden und Dich vor dem schweren Fehler warnen, den zu begehen du gerade im Begriff bist. Die Konditionen von 2004 (Rentenfaktor, steuerfrei) bekommst Du heute noch nochmal! ;)

  • Ich habe noch eine weitere Frage, müsste man nach der Kündigung (Widerruf) des Vertrages "Rente Plus" den Wert der ausgezahlt wird (Vertrag vor 2004 mehr als 12 Jahre lang habe ich Beträge bezahlt)) irgendwo in der Steuererklärung angeben, da ich eine andere Rentenversicherung die ich in 2010 abgeschlossen hatte ebenfalls gekündigt hatte, musste ich diese bei der Steuererklärung angeben.