Steuererklärung

  • Hallo Guten Abend,

    wir sind beide Renter, ich seit 2015, meine Frau seit 2018.

    Da ich zur Rente im Jahr 2019 ca. 8000,00 dazu verdient habe, habe ich über den Lohnsteuerhilfeverein eine alleinige Steuererklärung gemacht, wo eine Steuernachzahlung von über 700,00€ herauskam, sowie eine Vorsteuer von knapp 300,00 vierteljährlich.

    Nach eingehender Überlegung haben wir Einspruch erhoben und eine gemeinsame Erklärung mit meiner Ehefrau aufgestellt. Aber auch hier werden es ca. 600,00 Euro Nachzahlung und die Vorsteuer. 2020 habe ich nicht mal die Hälfte gearbeitet und auch schon Lohnsteuer bezahlt. Dieses Jahr kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tätig sein, so dass wir nur noch meine Rente und die meiner Frau zur Verfügung haben.

    Meine Frage ist, können wir nochmals Einspruch erheben und können wir die Vorsteuer abwenden?

    Vielleicht weiß das jemand.

    Danke schonmal

    Reise5253

  • Ja, dazu reicht ein formloser Brief an das Finanzamt, in dem Du die Situation schilderst (Aufgabe des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen zum xx.xx.xxxx) und um Beendigung der Vorauszahlungen bittest. Das Wort „Einspruch“ passt in dem Kontext nicht.

    Gute Gesundheit!

  • Ja, dazu reicht ein formloser Brief an das Finanzamt, in dem Du die Situation schilderst (Aufgabe des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen zum xx.xx.xxxx) und um Beendigung der Vorauszahlungen bittest. Das Wort „Einspruch“ passt in dem Kontext nicht.

    Gute Gesundheit!

    Vielen Dank, ich werde das versuchen