Hallo,
ich habe 2001 mit Unterstützung meines damaligen Arbeitgeber eine bAV-Rentenversicherung abgeschlossen. Anfang 2007 hatte ich einen Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Dieser arbeitet mit einem andern Versicherungsträger zusammen und der hat meine "alte" bAV-Rentenversicherung übernommen und in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Jetzt in 2021 (Eintritt in die gesetzliche Rente) steht die Wahl an zu Betriebsrentenbeginn oder als Kapitalzahlung. Welche steuerliche Betrachtung gilt nun?