Gilt weiter Steuerfreiheit bei Wechsel einer vor 2004 begonnenen bAV-Rentenversicherung zu einem neuen Versicherungsträger

  • Hallo,


    ich habe 2001 mit Unterstützung meines damaligen Arbeitgeber eine bAV-Rentenversicherung abgeschlossen. Anfang 2007 hatte ich einen Jobwechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Dieser arbeitet mit einem andern Versicherungsträger zusammen und der hat meine "alte" bAV-Rentenversicherung übernommen und in einen neuen Vertrag einfließen lassen. Jetzt in 2021 (Eintritt in die gesetzliche Rente) steht die Wahl an zu Betriebsrentenbeginn oder als Kapitalzahlung. Welche steuerliche Betrachtung gilt nun?

    :?:

  • Für eine verbindliche Antwort sollte man den Versicherer in Text- oder Schriftform anfragen und um Antwort in Text- oder Schriftform bitten!

    Ich vermute, dass man Sie 2007 ganz schlecht beraten hat und der Vermittler hat bei der Vermittlung einen guten Schnitt gemacht!

  • Mit der Übertragung der alten Direktversicherung zur neuen Direktversicherung im Jahre des Herren 2007 wurde ein ganz neuer Vertrag in Gang gebracht. Damit entfällt meiner Meinung nach die Begünstigung der bAV gültig bis zum ersten 31.12.2004. Der Erstvertrag von 2001 hat seine Gültigkeit mit der Übertragung an die neue Versicherung komplett verloren. Leider wird Dir das damals in 2007 nicht wirklich bewusst gewesen sein, sonst hättest Du dem Vertragswechsel nicht zugestimmt. Oder aber der Arbeitgeber hat Dich mehr oder weniger zum Vertragswechsel gezwungen, was ja häufiger vorkommt.

  • Ich vermute, dass man Sie 2007 ganz schlecht beraten hat und der Vermittler hat bei der Vermittlung einen guten Schnitt gemacht!

    Das Problem ist nicht nur den achso gierigen Versicherungsmaklern anzulasten. Das Problem liegt mindestens ebenso stark beim Arbeitgeber und leitet sich aus den Verordnungen zur bAV ab. Ganz viele Arbeitgeber akzeptieren die von Arbeitnehmern mitgebrachten Direktversicherungen einfach nicht. Als Arbeitnehmer hat man zum Teil gar keine andere Wahl, als die bAV zu übertragen.


    Meiner Berufserfahrung nach, sind kleinere Betriebe eher bereit, die mitgebrachten Direktversicherungen fortzuführen, hingegen wird man im Mittelstand (viele hunderte und mehr Mitarbeiter) und bei Konzernen sowieso in deren Versorgungswerke reingedrückt.


    Positiv an der Sache ist, dass DiDo wohl sehr lange bei dem Betrieb war: 14 Jahre. Die 2007 abgschlossene bAV hat sich hier aufgrund der kontinuierlichen Betriebszugehörigkeit schon gelohnt, nur halt bei der Auszahlung wird er Abstriche machen müssen.


    Was soll´s ? Uns Jüngeren ergeht es da nicht besser ....

  • 1. steht da Vermittler! Da steht nicht Makler! Da ich nicht weiß ob es ein Versicherungsvertreter oder -makler war, hatte ich den Metabegirff verwendet, der beides umfasst.

    2. kenne ich mich da schon aus.

    3. muss und musste man nicht übertragen.

    4. 2001 abgeschlossen ..... mh! Wann wurde die bAV reformiert und was war vorher bAV?

    5. 2001 war mutmaßlich eine Direktversicherung nach 40b EStG!

    P.S.: historisches Wissen - #priceless!

  • man, man, man .......

    Ein guter Arzt diagnostiziert vor der Behandlung!

    Für ine Diagnose muss man untersuchen!

    Also 01.01.2002 war nichts und es interessiert dich auch nicht!

    Fein, fein!

    Das war aber das relevante Datum - da gab es die erste große Änderungen.

    Wenn dir das nicht bekannt ist, dann lass es doch bitte!

    Natürlich hattest Du mich angesprochen - sehr eindeutig sogar!

  • Allen vielen Dank für die Bemühungen die Sache auf zu hellen.

    Das in 2007 ein neuer Vertrag entstand ist dann wohl die Basis. Natürlich war es so, dass in 2007 mein neuer Arbeitgeber (damals 8000, heute 13000 Beschäftigte) klar dargelegt hat, dass ein "Fortführung" der bAV nur mit der Gesellschaft stattfinden kann, mit der man halt da einen Vertrag hat (ist nun Allianz). Die Wertentwicklung ist eigentlich nicht schlecht, denn bei monatlich 100 (ich) +110 (Arbeitgeber) € sind es ca 30T€ Policenwert + etwa 29T€ Fondanteil geworden und stehen im Juni zur Auszahlung (also 60T€ -Abzüge) oder als Wahl in Form Rentenzahlung an.

    "Passend" ist natürlich im Januar eine Mitteilung (von der Allianz) gekommen, dass man den bisherigen Rentenfaktor von 39,44 auf künftig 36,86 €/10T€ Kapital wegen doch geringerem Rechnungszins ändern muss.

    Also bei Kapital bleibt der Betrag von ca. 60T€, aber die erwartete Monatsrente geht auf alle Fälle von ca. 260€ auf 221€ zurück. Auch deshalb tendiere ich zur Kapitalzahlung, auch wenn die Krankenkasse da voll zuschlägt.